ISIN: DE000A3H2200 · Nagarro SE · © Bundesanzeiger

Short Selling Alert: Fosse Capital Partners LLP

Datum der Meldung: 29. Oktober 2024

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Durch die registrierte Transaktion reduziert sich der Anteil der Shortposition von 1,37% auf 1,28%. Innerhalb der Transaktionshistorie handelt sich dabei um die 9. Anpassung des Leerverkaufsbestandes seit dem erstmaligen Engagement vom 15. März 2023.
Snapshot Transaktionshistorie
1,56%
1,49%
1,37%

1,28%

Fünfzehn (15) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben Nagarro SE auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 9,38%. Den größte Anteil hält dabei AKO Capital LLP mit 1,40%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 448

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SSR-Reporting für: 29. Oktober 2024

Short Selling Radar

Auswahl Melderegister/Land

In dieser Übersicht stellen wir Ihnen visuell aufbereitet und mit weiteren relevanten Informationen angereichert Leerverkaufsbestände zu ergänzenden Informations- und Recherchezwecken zur Verfügung. Die Meldepflichten werden über die Vorgaben der EU-LeerverkaufsVO definiert und durch ein öffentlich zugängliches Register beim Bundesanzeiger1 erfasst. Für eine Validierung der Daten ziehen Sie mindestens eine zweite Quelle hinzu.

Tipp: Wenn Sie ein Benutzerkonto bei ayondo haben, können Sie die ayondo-Smart-Alerts nutzen, um sich bei Änderungen von Nettoleerverkaufspositionen, Ratings oder ad-hoc Mitteilungen börsennotierter Unternehmen per Auto-Benachrichtigung informieren lassen.

Short Selling Transaction Report vom
29. Oktober 2024

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Durch die registrierte Transaktion reduziert sich der Anteil der Shortposition von 1,37% auf 1,28%. Innerhalb der Transaktionshistorie handelt sich dabei um die 9. Anpassung des Leerverkaufsbestandes seit dem erstmaligen Engagement vom 15. März 2023.
1,56%
1,49%
1,37%

1,28%

Fünfzehn (15) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben Nagarro SE auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 9,38%. Den größte Anteil hält dabei AKO Capital LLP mit 1,40%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 448
Weiterführende Informationen:
Short Selling Transaction Report vom
14. November 2023

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Eröffnung einer Leerverkaufsposition zum 14. November 2023 in diesem Wert. Es handelt sich dabei um das erstmalige Engagement des Leerverkäufers hinsichtlich dieses Unternehmens.
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1,20%

Zwei (2) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben Domino`s Pizza Group Plc auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 2,80%. Den größte Anteil hält dabei GLG Partners LP mit 1,60%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 137
Weiterführende Informationen:
Short Selling Transaction Report vom
29. November 2022

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Eröffnung einer Leerverkaufsposition zum 29. November 2022 in diesem Wert. Es handelt sich dabei um das erstmalige Engagement des Leerverkäufers hinsichtlich dieses Unternehmens.
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1,65%

Vierundzwanzig (24) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben Kontron AG auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 14,89%. Den größte Anteil hält dabei Fosse Capital Partners LLP mit 1,65%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 71
Weiterführende Informationen:
Short Selling Transaction Report vom
1. April 2022

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Durch die registrierte Transaktion erhöht sich der Anteil der Shortposition von 1,43% auf 1,59%. Innerhalb der Transaktionshistorie handelt sich dabei um die 9. Anpassung des Leerverkaufsbestandes seit dem erstmaligen Engagement vom 1. November 2019.
1,32%
1,43%
1,43%

1,59%

Vierundzwanzig (24) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben S&T AG auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 14,89%. Den größte Anteil hält dabei Fosse Capital Partners LLP mit 1,65%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 78
Weiterführende Informationen:
Short Selling Transaction Report vom
6. Oktober 2021

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Eröffnung einer Leerverkaufsposition zum 6. Oktober 2021 in diesem Wert. Es handelt sich dabei um das erstmalige Engagement des Leerverkäufers hinsichtlich dieses Unternehmens.
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1,00%

Dreiundzwanzig (23) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben ADO Properties S.A. auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 12,35%. Den größte Anteil hält dabei Fosse Capital Partners LLP mit 1,00%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 207
Weiterführende Informationen:
Hinweis

Die hier aufbereiteten Informationen dienen zu Informationszwecken. Die Quelldaten stammen von der für die Veröffentlichung zuständigen Institution - dem vom Bundesministerium der Justiz herausgebenden Bundesanzeiger. Vor einer weiterführenden Einbeziehung z.B. in Anlage- oder Investmententscheidungen wird eine Validierung über eine weitere Quelle empfohlen.

Disclaimer:

Die Kombination von Informationen mit graphischen Elemente leistet einen wichtigen Beitrag bei der visuellen Orientierung und Navigation durch komplexe Sachthemen. Wesentliche Inhaltsmerkmale können deutlich schneller wahrgenommen, erfasst und kontextbezogen verarbeitet werden. 
Die auf dieser Internetseite verwendeten Bildmarken, Logos und andere grafische sowie textliche Elemente dienen ausschließlich illustrativen Zwecken. Alle Rechte an den genannten Elementen liegen bei ihren jeweiligen Inhabern. Die Verwendung erfolgt ohne die Absicht einer Urheberrechtsverletzung oder einer Verletzung des geistigen Eigentums.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass durch die Wahl der Darstellung Urheberrechte oder geistiges Eigentum verletzt wurden, bitten wir um eine umgehende Kontaktaufnahme, um das Problem klären zu können. 

Die EU-LeerverkaufsVO legt fest, welche Transparenzpflichten hinsichtlich Leerverkaufsaktivitäten erfüllt werden müssen. Gemäß der Vorgaben besteht für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien ein zweistufiges Transparenzsystem, dass mit Meldepflichten verbunden ist, sofern Schwellenwerte erreicht oder unterschritten werden. 

Netto-Leerverkaufspositionen müssen der zuständigen nationalen Behörde mitgeteilt werden (Artikel 5 und 6 EU-LeerverkaufsVO). Eine erstmalige Mitteilung hat nach Art. 5 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO zu erfolgen, wenn die Netto-Leerverkaufsposition 0,1 % des ausgegebenen Aktienkapitals des betreffenden Unternehmens erreicht (1. Stufe). Erreicht die Netto-Leerverkaufsposition 0,5 % des ausgegebenen Aktienkapitals, muss sie zudem nach Art. 6 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO im Bundesanzeiger1 veröffentlicht werden (2. Stufe). 

Bitte beachten Sie: Die hier verfügbaren Informationen wurden aus öffentliche zugänglichen Quellen übernommen und im Sinne einer verbesserten Nutzbarkeit visuell und textuell aufbereitet. Bevor Sie diese Daten verwenden, empfehlen wir eine Plausibilisierung der Quelldaten durchzuführen. Diese finden Sie beim Bundesanzeiger. Im Bereich „Netto-Leerverkaufspositionen“ können Sie über eine tabellarische Übersicht auf die Einzelveröffentlichungen zugreifen. Eine Suchfunktion sowie weitere Filter ermöglichen Ihnen das gezielte Auffinden weiterer Detailinformationen.


Wir bieten Ihnen hier zwei unterschiedliche Ansichten zur Nutzung an. Die Standardansicht zeigt die verarbeiteten Informationen in chronologischer Abfolge als “Card”-View an. Sie können diese Darstellung ändern, in dem Sie die Ansicht “Tabelle” auswählen. Wir weisen explizit darauf hin, dass die Zusammenstellung ausschließlich dazu dient, die sich aus der EU-LeerverkaufsVO abgeleiteten Prozesse für Informationssuchende besser nutzbar zu machen. Hierzu zählen Themen wie Benutzerfreundlichkeit, User-Experience und vernetzte Daten. Die Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt in der Regel in einem End-of-Day Prozess, der auch qualitätssichernde Aspekte berücksichtigt. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten kann daher trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Wir übernehmen insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. 

1Die Veröffentlichung von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger erfolgt nach erteiltem Veröffentlichungsauftrag an den Erscheinungstagen des Bundesanzeigers zwischen 8 und 16 Uhr nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 WpHG („Handelstag“). Für eine Veröffentlichung am selben Handelstag ist eine Auftragserteilung bis spätestens 15:30 Uhr erforderlich. Der Meldepflichtige ist gesetzlich verpflichtet, bis 15:30 Uhr des auf den Positionstag folgenden Handelstages die Netto-Leerverkaufsposition zu melden. 


Finanzkompetenz stellt eine der Schlüsselqualifikationen in einer immer schneller und komplexer werdenden Welt dar. Durch unsere Entwicklungen leisten wir einen Beitrag zu einem Prozess, den die deutsche Finanzaufsicht kürzlich mit “Finanzwissen am Point of Sale stärken” beschrieben hat. Unser Informationsangebot ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Bildung zu fördern.