ISIN: SE0008321608 · INVESTMENT AB ÖRESUND  · © Finansinpektionen

Short Selling Alert: KEEL CAPITAL S.A., SICAV-SIF – FOGHORN X2

Datum der Meldung: 9. Juli 2019

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Eröffnung einer Leerverkaufsposition zum 9. Juli 2019 in diesem Wert. Es handelt sich dabei um das erstmalige Engagement des Leerverkäufers hinsichtlich dieses Unternehmens.
Snapshot Transaktionshistorie
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0,50%

- auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben - auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt -. Den größte Anteil hält dabei - mit -.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 1503

Short Selling Radar Europa

Corporate Insights | Informationen für Investoren und Trader
360°
SSR-Reporting für: 9. Juli 2019

Short Selling Radar (Sweden)

Auswahl Melderegister/Land

In dieser Übersicht stellen wir Ihnen visuell aufbereitet und mit weiteren relevanten Informationen angereichert Leerverkaufsbestände zu ergänzenden Informations- und Recherchezwecken zur Verfügung. Die Meldepflichten werden über die Vorgaben entsprechender Richtlinien definiert und durch ein öffentlich zugängliches Register bei der Finansinspektionen1 erfasst. Für eine Validierung der Daten ziehen Sie mindestens eine zweite Quelle hinzu.

Tipp: Wenn Sie ein Benutzerkonto bei ayondo haben, können Sie die ayondo-Smart-Alerts nutzen, um sich bei Änderungen von Nettoleerverkaufspositionen, Ratings oder ad-hoc Mitteilungen börsennotierter Unternehmen per Auto-Benachrichtigung informieren lassen.

ID Logo ISIN Leerverkäufer Anteil Short Kurs Position Gemeldet für Chart Info K/V
1 SE0008321608 KEEL CAPITAL S.A., SICAV-SIF – FOGHORN X2 <0,50% Eröffnung 9. Juli 2019 K/V
2 SE0000170110 Investment AB Öresund <0,50% reduziert 2. Mai 2016 K/V
3 SE0002110064 Investment AB Öresund <0,50% reduziert 30. Dezember 2013 K/V
Hinweis

Die hier aufbereiteten Informationen dienen zu Informationszwecken. Die Quelldaten stammen von der für die Veröffentlichung zuständigen Behörde - der schwedischen Finanzmarktaufsicht Finansinspektionen (FI). Vor einer weiterführenden Einbeziehung z.B. in Anlage- oder Investmententscheidungen wird eine Validierung über eine weitere Quelle empfohlen.


Bitte beachten Sie, dass Positionen, sobald diese unter die 0,50% Schwelle fallen, erst dann wieder ausgewiesen werden, wenn der die Meldepflicht auslösende Level wieder erreicht wird. Aus den Registerdaten ist nicht ersichtlich, welchen %-Wert die <0,50%-Position hat. Dieser wird nicht wie beispielsweise beim Bundesanzeiger fortgeschrieben. Wenn eine Leerverkaufsposition unter die Meldeschwelle fällt wird der Wert mit n/a ausgewiesen. 

Disclaimer:

Die Kombination von Informationen mit graphischen Elemente leistet einen wichtigen Beitrag bei der visuellen Orientierung und Navigation durch komplexe Sachthemen. Wesentliche Inhaltsmerkmale können deutlich schneller wahrgenommen, erfasst und kontextbezogen verarbeitet werden. 
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