Wichtiger Hinweis
Die auf dieser Seite zusammengestellten Hinweise geben weiterführende Hinweise zur EU-Leerverkaufsverordnung sowie der von den Melderegistern veröffentlichten Nettoleerverkaufspositionen.

EU-LeerverkaufsVO - Ergänzende Informationen

Die EU-Leerverkaufsverordnung (EU-LeerverkaufsVO) ist ein gesetzlicher Rahmen, der in der Europäischen Union eingeführt wurde, um die Praxis des Leerverkaufs von Aktien und anderen Finanzinstrumenten zu regulieren. Der Leerverkauf ist ein Vorgang, bei dem ein Investor ein Wertpapier verkauft, das er nicht besitzt, in der Erwartung, dass der Preis dieses Wertpapiers fallen wird und er es später zu einem niedrigeren Preis zurückkaufen kann.
Die Verordnung zielt darauf ab, das Risiko übermäßiger Preisvolatilität und Marktmisshandlungen zu verringern, die durch unkontrollierte oder spekulative Leerverkäufe entstehen können. Sie enthält Bestimmungen über die Transparenz der Leerverkaufsaktivitäten und legt bestimmte Anforderungen und Beschränkungen für Leerverkäufe fest.
Hier sind einige Schlüsselmerkmale der EU-Leerverkaufsverordnung:

1 Meldepflichten

Die Verordnung verpflichtet Investoren, Leerverkaufspositionen an die nationalen Finanzaufsichtsbehörden zu melden, wenn sie bestimmte Schwellenwerte erreichen. Es gibt dabei zwei Stufen. Wenn der Investor eine Netto-Leerverkaufsposition in Höhe von 0,1% des ausgegebenen Aktienkapitals eines Unternehmens erreicht, muss er diese Position der nationalen Aufsichtsbehörde melden. Wenn die Position 0,5% erreicht oder übersteigt, wird sie öffentlich gemacht.

2 Einschränkungen bei ungedeckten Leerverkäufen

Die Verordnung verbietet ungedeckte Leerverkäufe. Das bedeutet, dass ein Leerverkäufer beim Abschluss des Geschäfts nachweisen muss, dass er in der Lage ist, das Wertpapier zu liefern, das er leerverkauft hat. Dies soll verhindern, dass Leerverkäufer Wertpapiere verkaufen, die sie nicht liefern können, was zu Marktstörungen führen kann..

3 Interventionen der Aufsichtsbehörden

Die Verordnung ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, in Ausnahmesituationen in den Markt einzugreifen. Dies könnte beispielsweise ein vorübergehendes Verbot von Leerverkäufen oder bestimmte Beschränkungen für bestimmte Finanzinstrumente umfassen.

Die Informationen, die von den Erfassungsstellen veröffentlicht werden, umfassen in der Regel die Identität des Leerverkäufers, die Größe der Leerverkaufsposition und das betreffende Wertpapier. Diese Transparenz hilft dabei, ein faires und stabiles Finanzsystem aufrechtzuerhalten, indem sie sicherstellt, dass die Marktteilnehmer über die Aktivitäten im Zusammenhang mit Leerverkäufen informiert sind.

Leerverkaufsstatistiken innerhalb des Informationensangebotes

Die Erfassung von Leerverkaufsaktivitäten ist auf EU-Ebene für alle unter der ESMA zusammengefassten nationalen Aufsichtsbehörden verbindlich geregelt. Jeder EU-Mitgliedstaat erfasst die Leerverkaufsaktiivtäten individuell. Die Melderegister agieren autark, die Veröffentlichung ist dezentral, ein einheitliches Register auf EU-Ebene, existiert zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Hinweise nicht.

Mit der Erweiterung des bestehenden Informationsangebotes von Pflichtmitteilungen, Analysten-Ratings oder Directors Dealings wird das Ziel verfolgt, interessierten Anlegern,bestehenden und zukünftigen Investoren, Journalisten, Marktforschungsinstituten, Universitäten oder Aktionärsvertretern die Möglichkeit geben, von einem zentralen Ort weiterführende Recherchen initiieren zu können.

Bei der Verarbeitung der Daten werden ausschließlich offizielle öffentlich zugängliche Quellen verwendet.

Um die Erfassung und Verständlichkeit der über die Melderegister veröffentlichten Datensätze zu verbessern, werden reevante Kerninformationen durch textuelle und visuelle Elemente herausgearbeitet. Diese Form der Darstellung hilft insbesondere Personen, die mit der Materie weniger vertraut sind.

Die Reports der Melderegister werden automatisiert verarbeitet und an verschiedenen Stellen mit Daten angereichert, deren Berechnungsgrundlage der Quellinformationen darstellen. Aufgrund unterschiedlicher Veröffentlichungsverfahren, ist eine vollständige Verifizierung und Plausibilisierung nicht möglich. Die Verarbeitung der Daten bezieht sich somit ausschließlich auf die Interpretation vorhandener Rohdaten.

Bei einer umfangreicheren Analyse werden Sie feststellen, dass in den Übersichten Unternehmen aufgeführt sind, die heute unter anderem Namen firmieren, mit anderen Unternehmen fusioniert wurden, nicht mehr existieren oder aufgrund anderer Faktoren nicht mehr relevant sind. Ein möglcher Grund, weshalb Melderegister die Daten ausweisen ist das transparente und lückenlose Disclosure historischer Transaktionen.

Die Quelldaten werden mit großer Sorgfalt verarbeitet. Wir weisen darauf hin, dass diese ausschließlich als Ausgangspunkt weiterführender Recherchen sein können. Sie dienen nicht mehr als einer Indikation, die vor einer anderen Art der Verwendung zwingend durch andere Quellen verifiziert werden muss.

Trotz umfangreicher qualitätssichernde Maßnahmen können wir Fehler nicht grundsätzlich ausschließen. Da die Daten automatisiert verarbeitet werden, vertrauen wir grundsätzlich darauf, dass Daten standardisiert verarbeitet werden und darüber manuelle Folgefehler vermieden werden. Dieses ist immer dann gewährleistet, wenn die Datenquelle verfügbar ist und die Daten die Qualität aufweisen, die für nachgelagerte Prozesse erforderlich ist. Technische Fehler können in Prozessketten an unterschiedlichen Stellen auftreten. Grundsätzlich können Sie nicht ausgeschlossen werden. Das bedeutet für die Interpretation von Daten, das Datenlücken, fehlerhafte Berechnungen oder fehlende Aktualisierungen ein nicht der tatsächlichen Realität entsprechendes Szenario darstellen können.

Bei eigenen Recherchen werden Sie die Verwendung unterschiedlicher Firmennamen bemerken. Ein Grund hierfür ist, dass die Erfassung bei den Melderegistern sich nicht immer an der Bezeichnung des Unternehmens orientiert, wie dieser im Handelssregister erfasst ist. Sofern unterschiedliche Namen in den Meldereports erfasst werden, werden diese separat ausgewiesen.

Einige Melderegister sehen davon ab, Leerverkaufspositionen, die unter die 0,50% fallen, in den Reports fortzuschreiben. Aus den bereitgestellten Quelldaten lässt sich somit nicht zweifelsfrei feststellen, ob die aktuelle Position 0,50% beträgt, unter diesem Schwellwert liegt (kleiner 0,50%) oder bereits aufgelöst wurden (0,00%). Während beim Bundesanzeiger (Deutschland) Historien weitgehend lückenlos dokumentiert werden, ist in Schweden diese Detailtiefe nicht vorhanden.


Datenforensic

Im Zusammenhang mit der Analyse der Daten können neben den bereits zuvor skizzierten Mustern weitere Auffälligkeiten identifizert werden. Grundsätzlich liegt die Annahme zugrunde, dass Shortselling/Leerverkäufe einem Marktmomentum folgt. Sell & Hold Strategien, die über einen längernen Zeitraum hinweg Positionen unverändert "laufen lassen" sind als dominierende Investmentansätze eher selten zu beobachten. Es gibt diese, sie korrelieren in dem Fallallerdings meist mit einer für den Leerverkäufer positiven Kursentwicklung. Hedge Funds / Leerverkäufer sind aktive Marktteilnehmer, deren Engagement sich durch häufige Positionsanpassungen auszeichnen. Bei intensiverer Untersuchung der Meldestatistiken kann festgestellt werden, dass Shortseller keine Merkmale des klassischen "Daytrading" tragen. Leerverkaufspositionen werden nicht geöffnet und wieder geschlossen. Sie werden erhöht bzw. reduziert. Bei einigen Unternehmen zeigen die Historien eine Positionierung über mehrere Jahre mit vielen, teilweise nur kleinen anteiligen Veränderungen.

Hinsichtlich der Gesamtgewichtung ist eine Fehlertoleranz zu berücksichtigen. Hintergrund ist, dass sich wie zuvor bereits genannt nicht exakt bestimmt werden kann, wie hoch bzw. niedrig die Positionen unterhalb der 0,5% Schwelle sind.

Für die Bestimmung von Näherungswerten eignen sich Kriterien wie "Datum der letzten Meldung" sowie "Positionsgröße". Sie finden in den Übersichten (Bsp. Belgien, Tessenderlo, ISIN BE0003555639) eine Leerverkaufsposition von 2014, die sich oberhalb der Meldeschwelle von 0,50% (0,58%) befindet. Das eine Leerverkäufer Positionen über mehrere Monate unverändert lässt, ist unwahrscheinlich. Solche und ähnlich gelagerte Konstellationen sollten in Überlegungen einfließen. Wir raten von einer "ungefilterten" Verwendung und fehlender Qualitätssicherung ab.


Entwickler-Roadmap

Der ayondo-Community-Spirit ist auch in der Tool-Entwicklung verankert. Wir erhalten regelmäßig Anfragen und Vorschläge, wie die Nutzbarkeit der Apps im Sinner der Bedienbarkeit, Aussagekraft oder Darstellung verbessert werden kann. Sofern sich Nutzerfeedback technisch realisieren lässt, wird dieses in die Entwickler-Roadmap aufgenommen und umgesetzt.

Neuerungen im Funktionsumfang
Modul: WWR --> Separierung der Leerverkaufspositionen nach anteiliger Verteilung
Stand: Februar 2023 | zuletzt aktualisiert im Juni 2023