R. Stahl Aktiengesellschaft · ISIN: DE000A1PHBB5 · Directors Dealings
Insider Transaction Snapshot

R. Stahl Aktiengesellschaft

Directors Dealings: 5. Juli 2024
Meldepflicht ausgelöst durch: Hallmann, Dr. Mathias
Handelsvolumen: 48.908,40 EUR
Art: Kauforder

Die gemeldete Insider-Transaktion wurde von Hallmann, Dr. Mathias am 4. Juli 2024 durchgeführt. Ausgeführt wurde die Order am Handelsplatz Tradegate. Das Handelsvolumen des Geschäftes belief sich auf 48.908,40 EUR, welches einem durchschnittlichen Kurs von 19,56 EUR entspricht. Bei dem Engagement handellte es sich um eine Kauforder.

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Directors Dealings

Bei Director Dealings handelt es sich um Eigengeschäfte von Führungskräften, die nach Art. 19 MAR meldepflichtig sind. Die Veröffentlichung dieser Geschäfte ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Insidergeschäften und Marktmanipulation. Darüber hinaus ist die Kenntnis über solche Geschäfte für den Markt von großer Bedeutung, da diese Transaktionen Anhaltspunkte über die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten durch die Unternehmensleitung geben. Bei den hier dargestellten Informationen handelt es sich um Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen. 

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DEUTZ Aktiengesellschaft: Die Insider-Transaktion wurde am 21. Juni 2023 veröffentlicht. Die Meldepflicht wurde aufgrund des Bezugs zu einer Vorstandsposition ausgelöst.

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Die meldepflichtige Insider-Transaktion wurde durch Schulte, Dr. Sebastian C. ausgelöst Das Handelsgeschäft erfolgte am 20. Juni 2023Ausgeführt wurde die Order am Handelsplatz Tradegate. Das aggregierte Handelsvolumen betrug 53.200,00 EUR, und wurde aufgrund eines Durchschnittskurses von 5,32 EUR ermittelt. Bei dem Geschäft handelte sich um eine Kauforder.

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DEUTZ Aktiengesellschaft
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Wichtiger Hinweis:
Die hier dargestellten Informationen werden in der Regel ein Mal pro Tag aktualisiert. Sofern Sie Insider Informationen/ Director Dealings in Ihre täglichen Anlageentscheidungen einbeziehen und dabei auf zeitkritische Parameter bei der Umsetzung der Handelsstrategie eine Rolle spielen, können Sie über ein entsprechende Abfragen bei der BaFin oder durch Monitoring der EQS-News untertägige Veröffentlichungen einsehen. 


Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf folgenden Seiten:

https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Transparenz/InformationspflichtenEmittenten/DirectorsDealings/directorsdealings_node.html https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Jahresbericht/Jahresbericht2016/Kapitel5/Kapitel5_2/Kapitel5_2_4/kapitel5_2_4_node.html https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Marktmissbrauch/Insiderueberwachung/insiderueberwachung_node.html https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Jahresbericht/Jahresbericht2017/Kapitel5/Kapitel5_2/Kapitel5_2_4/kapitel5_2_4_node.html https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/DirectorsDealings/directorsdealings_node.html