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EQS Group AG · ISIN: DE0005494165 · EQS - Unternehmens-News (169 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1562325
17 Februar 2023 09:30AM

Österreichischer Bundesrat beschließt HinweisgeberInnenschutzgesetz



EQS-Media / 17.02.2023 / 09:30 CET/CEST

Österreichischer Bundesrat beschließt HinweisgeberInnenschutzgesetz

EQS Group empfiehlt zur Risikoprävention bei internen Meldekanälen auf Best Practice zu setzen

Der österreichische Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) beschlossen, damit wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie mit 14 Monaten Verspätung umgesetzt. Aus Sicht der EQS Group, dem Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, und verschiedener NGOs wie Transparency International wären allerdings Nachbesserungen dringend angeraten. Denn das neue Gesetz sorgt nicht für umfassende Rechtssicherheit. So beschränkt sich der Schutz auf Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden – nationale Sachverhalte sind nur in Ausnahmefällen (Korruption) abgedeckt. Auch die fehlende Pflicht, anonymen Meldungen nachzugehen, stößt auf Kritik. Das Gesetz tritt einen Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Österreichische Unternehmen und Behörden haben danach sechs Monate Zeit, interne Meldekanäle einzurichten.

 „Wir begrüßen, dass nun auch in Österreich Hinweisgebende durch ein Gesetz geschützt sind. Allerdings hätten wir uns hier einen klareren Schritt gewünscht, der inhaltlich noch deutlicher über die EU-Richtlinie hinausgeht. So kann es zu der kuriosen Situation kommen, dass eine Person, die in Österreich einen Verstoß gegen nationales Strafrecht meldet, nicht den Schutz genießt wie beispielsweise ihre Kollegen in Dänemark oder Frankreich, obwohl es sich um den gleichen Tatbestand handelt. Das sorgt für Unsicherheit bei Hinweisgebenden, deshalb wäre eine Pflicht, anonymen Meldungen nachzugehen, umso wünschenswerter“, erklärt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group.

Unternehmen, Behörden und Vereine müssen Meldekanäle einrichten 

Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und den öffentlichen Sektor besteht damit jetzt Handlungsbedarf, denn in sechs Monaten müssen sie einen sicheren und vertraulichen Meldekanal vorweisen. Der Stichtag für kleine Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine mit mindestens 50 Mitarbeitenden ist laut EU-Richtline der 18. Dezember 2023. Die EQS Group spricht aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bei der Einführung von Hinweisgebersystemen eine klare Empfehlung aus: Die Verantwortlichen sollten nicht nur die Mindeststandards erfüllen. Im Sinne einer ethischen und starken Compliance-Kultur innerhalb der Organisation ist es vielmehr ratsam, alles zu tun, um die Hinweisgebenden vor Kündigungen oder Repressalien zu schützen – dazu gehört auch die Bearbeitung von anonymen Meldungen.

„Whistleblowing Report“: Ohne anonyme Meldungen gehen wichtige Hinweise verloren

Der „Whistleblowing Report 2021“ zeigt eindrucksvoll die Bedeutung von anonymen Hinweisen: Im Jahr 2020 wurde laut der internationalen Studie der Fachhochschule Graubünden, die beispielsweise auch im deutschen Gesetzentwurf mehrfach zitiert wurde, bei Unternehmen, die anonymes Melden erlauben, jeder zweite Hinweis ohne Angaben zur Person eingereicht – ohne diese anonymen Meldungen würden sich die Unternehmen damit einem deutlich höheren Risiko aussetzen. Denn es droht die Gefahr, wichtige Hinweise nicht oder zu spät zu erhalten. Auch die Sorge, dass ein anonymer Meldekanal verstärkt missbräuchlich genutzt wird, räumt der Report aus: Nur jede zehnte Meldung hatte falsche oder verleumderische Inhalte ¬ zum Vergleich: Fast die Hälfte der Meldungen waren Compliance-relevant. Deshalb sollte auf dieses effiziente Frühwarnsystem nicht leichtfertig verzichtet werden.


Digitale Hinweisgebersysteme haben sich in der Praxis bewährt

Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet zu definieren, wie ein Meldekanal auszusehen hat. Als Best Practice haben sich in den letzten zwanzig Jahren digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen: „Die Hemmschwelle bei den Hinweisgebenden ist vor allem vor der ersten Meldung sehr hoch, deshalb sollten Unternehmen und Behörden auf digitale Systeme setzen, die die Identität der Meldenden umfassend schützen. Diese können mit wenig Aufwand implementiert und betrieben werden“, erklärt Mirco Schmidt, Country Manager Austria, der mit seinem Team die österreichischen Unternehmen und Organisationen bei der Einrichtung von Compliance-Lösungen der EQS Group unterstützt. Dazu gehören neben der Stadt Wien unter anderem Erste Group, Manner, KTM, OMV und UNIQA.

 

Über die EQS Group

Die EQS Group bietet regulatorische Technologien (RegTech) in den Bereichen Corporate Compliance, Investor Relations und ESG. Die Produkte der EQS Group sind in der Cloud-basierten Software „EQS COCKPIT“ gebündelt. Damit lassen sich Compliance-Workflows in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Case Management, Richtlinien-Management, Insiderlistenverwaltung und Meldepflichten professionell steuern.

Die EQS-Konzerntochter in Österreich hat digitale Hinweisgebersysteme für zahlreiche Partner aus dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft umgesetzt. Sie ist damit hierzulande führender Cloud-Anbieter für Compliance-Lösungen.

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Director Group Marketing

Christian.doll@eqs.com

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Schlagwort(e): Finanzen

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