Österreichischer Bundesrat beschließt HinweisgeberInnenschutzgesetz EQS Group empfiehlt zur Risikoprävention bei internen Meldekanälen auf Best Practice zu setzen „Wir begrüßen, dass nun auch in Österreich Hinweisgebende durch ein Gesetz geschützt sind. Allerdings hätten wir uns hier einen klareren Schritt gewünscht, der inhaltlich noch deutlicher über die EU-Richtlinie hinausgeht. So kann es zu der kuriosen Situation kommen, dass eine Person, die in Österreich einen Verstoß gegen nationales Strafrecht meldet, nicht den Schutz genießt wie beispielsweise ihre Kollegen in Dänemark oder Frankreich, obwohl es sich um den gleichen Tatbestand handelt. Das sorgt für Unsicherheit bei Hinweisgebenden, deshalb wäre eine Pflicht, anonymen Meldungen nachzugehen, umso wünschenswerter“, erklärt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group. Unternehmen, Behörden und Vereine müssen Meldekanäle einrichten Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und den öffentlichen Sektor besteht damit jetzt Handlungsbedarf, denn in sechs Monaten müssen sie einen sicheren und vertraulichen Meldekanal vorweisen. Der Stichtag für kleine Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine mit mindestens 50 Mitarbeitenden ist laut EU-Richtline der 18. Dezember 2023. Die EQS Group spricht aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bei der Einführung von Hinweisgebersystemen eine klare Empfehlung aus: Die Verantwortlichen sollten nicht nur die Mindeststandards erfüllen. Im Sinne einer ethischen und starken Compliance-Kultur innerhalb der Organisation ist es vielmehr ratsam, alles zu tun, um die Hinweisgebenden vor Kündigungen oder Repressalien zu schützen – dazu gehört auch die Bearbeitung von anonymen Meldungen. „Whistleblowing Report“: Ohne anonyme Meldungen gehen wichtige Hinweise verloren Der „Whistleblowing Report 2021“ zeigt eindrucksvoll die Bedeutung von anonymen Hinweisen: Im Jahr 2020 wurde laut der internationalen Studie der Fachhochschule Graubünden, die beispielsweise auch im deutschen Gesetzentwurf mehrfach zitiert wurde, bei Unternehmen, die anonymes Melden erlauben, jeder zweite Hinweis ohne Angaben zur Person eingereicht – ohne diese anonymen Meldungen würden sich die Unternehmen damit einem deutlich höheren Risiko aussetzen. Denn es droht die Gefahr, wichtige Hinweise nicht oder zu spät zu erhalten. Auch die Sorge, dass ein anonymer Meldekanal verstärkt missbräuchlich genutzt wird, räumt der Report aus: Nur jede zehnte Meldung hatte falsche oder verleumderische Inhalte ¬ zum Vergleich: Fast die Hälfte der Meldungen waren Compliance-relevant. Deshalb sollte auf dieses effiziente Frühwarnsystem nicht leichtfertig verzichtet werden.
Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet zu definieren, wie ein Meldekanal auszusehen hat. Als Best Practice haben sich in den letzten zwanzig Jahren digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen: „Die Hemmschwelle bei den Hinweisgebenden ist vor allem vor der ersten Meldung sehr hoch, deshalb sollten Unternehmen und Behörden auf digitale Systeme setzen, die die Identität der Meldenden umfassend schützen. Diese können mit wenig Aufwand implementiert und betrieben werden“, erklärt Mirco Schmidt, Country Manager Austria, der mit seinem Team die österreichischen Unternehmen und Organisationen bei der Einrichtung von Compliance-Lösungen der EQS Group unterstützt. Dazu gehören neben der Stadt Wien unter anderem Erste Group, Manner, KTM, OMV und UNIQA.
Über die EQS Group Die EQS Group bietet regulatorische Technologien (RegTech) in den Bereichen Corporate Compliance, Investor Relations und ESG. Die Produkte der EQS Group sind in der Cloud-basierten Software „EQS COCKPIT“ gebündelt. Damit lassen sich Compliance-Workflows in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Case Management, Richtlinien-Management, Insiderlistenverwaltung und Meldepflichten professionell steuern. Die EQS-Konzerntochter in Österreich hat digitale Hinweisgebersysteme für zahlreiche Partner aus dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft umgesetzt. Sie ist damit hierzulande führender Cloud-Anbieter für Compliance-Lösungen. www.eqs.com
Pressekontakt: Christian Doll Director Group Marketing +49 (0)89 444430-173
Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: EQS Group AG Schlagwort(e): Finanzen
17.02.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | EQS Group AG |
Karlstr. 47 | |
80333 München | |
Deutschland | |
Telefon: | +49(0)89 444 430-000 |
Fax: | +49(0)89 444 430-049 |
E-Mail: | info@eqs.com |
Internet: | www.eqs.com |
ISIN: | DE0005494165 |
WKN: | 549416 |
Indizes: | Scale |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1562325 |
Ende der Mitteilung | EQS-Media |
|
1562325 17.02.2023 CET/CEST
P R O D U C T S U G G E S T I O N S
The information presented here has been provided by our content partner EQS-Group. The originator of the news is the respective issuer, the company relating to the news, a publication service provider (press or information agency) which uses the distribution service of EQS to transmit company news to shareholders, investors, investors or interested parties. The original publications and other company-relevant information can be found at eqs-news.com.
The information you can access does not constitute investment advice. The presentation of our cooperation partners, where the implementation of investment decisions would be possible depending on the individual risk profile, is solely at the discretion of the person using the service. We only present companies of which we are convinced that the range of services and customer service will satisfy discerning investors.
If you are considering leverage products, familiarise yourself with the typical characteristics of the financial instruments beforehand. Take the time to determine the risk content of the planned investment before making an investment decision. Bear in mind that a total loss cannot be ruled out with leverage products.
For newcomers to the subject, we offer various options in both the training and the tools section, through which you can train theoretical knowledge and practical experience and thus improve your skills. The offer ranges from participation in webinars to personal mentoring. The range is continuously being expanded.
1 Lab features are usually functionalities that emerge from the think tank of the investor community. In the early stages, these are experimental functionalities whose development process is largely determined by use and the resulting feedback from the community. When integrating external services or functionalities, the functionality can only be guaranteed to the extent that the individual process elements, such as interfaces, interact with each other.