Hinweisgeberschutzgesetz: Win-Win-Situation durch Anonymität Deutschland gehört zu den letzten EU-Ländern, die die EU-Whistleblower-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben – und wurde deswegen von der EU-Kommission mit Sanktionen von mind. 17 Mio Euro belegt. Ein Streitpunkt im Gesetzesverfahren ist immer noch die Pflicht zur Anonymität – dabei gibt es gute Gründe, die Identität der meldenden Personen zu schützen. Die Frist zur Umsetzung des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes ist am 17. Dezember 2021, also vor fast zweieinhalb Jahren, abgelaufen. In Deutschland sind aber immer noch zentrale Punkte nicht geklärt. Die größten Diskussionen gibt es dabei um die Anonymität für die Hinweisgebenden. Morgen am 09.05.2023 tagt hierzu der Vermittlungsausschuss. In der Praxis hat sich gezeigt, dass von Meldekanälen, die anonyme Hinweise ermöglichen, alle Seiten profitieren, wie auch der „Whistleblowing Report 2021“ belegt. Die internationale Studie der Fachhochschule Graubünden, die auch in den Gesetzesentwürfen mehrfach als Quelle genannt wurde, zeigt eindrucksvoll, dass der Wegfall der Anonymität das Risiko erhöht, dass wichtige Meldungen über Missstände die Unternehmen nicht oder deutlich verspätet erreichen. Denn gerade bei der ersten Meldung ist die Hemmschwelle sehr hoch. Es überrascht daher nicht, dass bei Unternehmen, die anonymes Melden gestatten, rund die Hälfte der Erstmeldungen ohne Angaben zur Identität eingereicht werden. Nur jede 10. Meldung enthielt falsche Anschuldigungen Neben den Kosten für digitale Tools wird vor allem der vermeintliche Schutz vor missbräuchlichem Verhalten, Stichwort Denunziantentum, als Grund gegen anonyme Meldekanäle angeführt. Aber auch hier zeigt der „Whistleblowing Report 2021“, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Nur rund 10 % der eingegangenen Meldungen stuften deutsche Firmen als missbräuchlich ein. Rund die Hälfte der Meldungen wies auf einen Compliance-relevanten Missstand hin. Die übrigen 40 % waren zwar aus Compliance-Sicht nicht relevant, wiesen aber auf andere interne Probleme hin. Die Anzahl der falschen Anschuldigungen und Verdächtigungen – hierbei handelt es sich bei Vorsatz übrigens um einen Straftatbestand – war laut der Studie unabhängig davon, ob Unternehmen anonyme Meldekanäle anbieten oder nicht. Eine grundsätzliche Ablehnung von Anonymität aus Sorge vor Denunziantentum könnte außerdem den Anschein erwecken, dass den Mitarbeiterenden in Deutschland grundsätzlich misstraut wird - obwohl missbräuchliche Meldungen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Heft des Handelns nicht aus der Hand geben Hinweisgebende, die aus den unterschiedlichsten Gründen zumindest anfänglich anonym bleiben möchten, würden ohne entsprechende interne Kanäle gezwungen, externe Kanäle zu nutzen. Die Systeme der Aufsichtsbehörden auf Landes- oder Bundesebene, allen voran BaFin und Bundeskartellamt, bieten fast ausnahmslos Anonymitätsoptionen. Damit würden die Verantwortlichen in den Unternehmen jedoch das Heft des Handelns aus der Hand geben. Denn wenn die externen Untersuchungen erst einmal laufen, können sie nur noch reagieren. Soweit sollte man es auf keinen Fall kommen lassen. Wichtiger Beitrag für mehr Integrität in der Wirtschaft Unternehmen sollten deshalb schon aus Selbstschutz anonyme Meldekanäle anbieten. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für mehr Integrität in der Wirtschaft, denn sie gewähren Ihren Hinweisgebenden einen umfassenden Schutz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dann nicht mehr befürchten, als Nestbeschmutzer oder Denunzianten abgestempelt zu werden. Außerdem etablieren sie ein effizientes Frühwarnsystem, um Risiken für ihre Organisation rechtzeitig zu erkennen und Reputationsschäden zu vermeiden.
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