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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft · ISIN: DE0007042301 · EQS - Unternehmens-News (37 Veröffentlichungen)
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09 Juni 2021 03:12PM

RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: 33. Ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG


DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Hauptversammlung
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: 33. Ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG

09.06.2021 / 15:12
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

Corporate News

Bad Neustadt a. d. Saale | 9. Juni 2021

33. Ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG

  •  Hauptversammlung beschließt die Thesaurierung des Bilanzgewinns
  •  Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats entlastet
  •  Marco Walker in den Aufsichtsrat gewählt
  •  Billigung des Vorstandsvergütungssystems

Auf der heutigen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG folgten die Aktionär:innen dem Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 keine Dividende auszuschütten. Diese hatten der Hauptversammlung wegen der fortdauernden Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Ertrags- und Liquiditätslage vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von rund 193,2 Mio. Euro vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Die Thesaurierung des Bilanzgewinns soll die Kapital- und Liquiditätsbasis stärken und die Investitionsfähigkeit der RHÖN-KLINIKUM AG sicherstellen.

Auf der Tagesordnung standen neben der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und der Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds auch die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Beschlussfassung zum neuen Vergütungssystem für den Vorstand. Die Aktionär:innen stimmten sämtlichen Tagesordnungspunkten zu. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2020 mit klarer Mehrheit entlastet.
 

Appell an die Politik - Sicherstellung einer sachgerechten medizinischen Versorgung

Neben den Ausführungen über die Entwicklung des Geschäftsjahres 2020 und des ersten Quartals 2021, über die die RHÖN-KLINIKUM AG bereits ausführlich berichtet hat (siehe Corporate News vom 25. März 2021 und vom 6. Mai 2021), ging der Vorstand in seinem Bericht auf die erforderlichen Reformen im deutschen Gesundheitssystem ein.

In vielen Gesprächen mit Bundes- und Landespolitik brachte der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG mehrfach seine Forderungen zum Ausdruck. Dazu zählen die Entbürokratisierung und Reduktion des Dokumentationsaufwandes für die Mitarbeitenden, die angemessene Finanzierung von Investitionen, eine verbindliche Planungssicherheit und einen vollständigen Ausgleich der Ergebnisausfälle für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung aller Erlös- und Aufwandsarten sowie die Überarbeitung der deutschen Kliniklandschaft nach geordneten und transparenten Kriterien.

"Wir wurden gehört, nun ist die Politik gefragt, die erforderlichen Reformen auf den Weg zu bringen. Doch leider mahlen die politischen Mühlen sehr langsam, schließlich gilt es die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte zu korrigieren", sagte Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG.


Marco Walker in Aufsichtsrat gewählt

Marco Walker, 45, COO der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, wurde in den Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG gewählt. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Gerhard Ehninger an, der sein Mandat niedergelegt hat und zum 15. Januar 2021 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden ist. Walker wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 3. März 2021 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Heute wählten ihn die Aktionär:innen als Vertreter der Anteilseigner in das Gremium.


Neues Vergütungssystem für den Vorstand

Darüber hinaus billigte die Hauptversammlung ein neues Vergütungssystem für den Vorstand,
das der Aufsichtsrat entwickelt und im März 2021 beschlossen hat. Das Vergütungssystem für
den Vorstand gilt ab dem 1. April 2021. Die RHÖN-KLINIKUM AG setzt damit die geänderten regulatorischen Anforderungen zur Vorstandsvergütung nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) um. Das Vergütungssystem setzt einen Anreiz für
eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Es legt eine Maximalvergütung fest
und beinhaltet detaillierte Bestimmungen hinsichtlich der Festvergütung und der variablen Vergütungselemente.

Die Abstimmungsergebnisse und den Bericht des Vorstandsvorsitzenden zur heutigen Hauptversammlung finden Sie unter: www.rhoen-klinikum-ag.com/hv.

Den Geschäftsbericht 2020 finden Sie unter: www.rhoen-klinikum-ag.com/geschaeftsbericht

Die RHÖN‐KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Die Kliniken bieten exzellente Medizin mit direkter Anbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf Standorten Campus Bad Neustadt, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätsklinikum Gießen und Universitätsklinikum Marburg (UKGM) sowie der Zentralklinik Bad Berka werden jährlich rund 809.000 Patienten behandelt. Rund 18.450 Mitarbeitende sind im Unternehmen beschäftigt. Das innovative RHÖN-Campus-Konzept für eine sektorenübergreifende und zukunftsweisende Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum, die konsequente Fortsetzung des schrittweisen digitalen Wandels im Unternehmen sowie die strategische Partnerschaft mit Asklepios sind wichtige Säulen der Unternehmensstrategie. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein eigenständiges Unternehmen unter dem Dach der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. www.rhoen-klinikum-ag.com


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