EQS-Ad-hoc: Instone Real Estate Group SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Aufstockung des Anteils eigener Aktien auf bis zu 7,87 Prozent des Aktienkapitals durch weiteres Aktienrückkaufprogramm (Aktienrückkaufprogramm 2022/II) Essen, 25. Oktober 2022 – Der Vorstand der Instone Real Estate Group SE (Instone) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm durchzuführen („Aktienrückkaufprogramm 2022/II“) und hierdurch an das auf 5,0 Prozent des Aktienkapitals begrenzte erste, nunmehr beendete, Aktienrückkaufprogramm anzuknüpfen, um den Anteil eigener Aktien auf insgesamt 7,87 Prozent des Aktienkapitals aufzustocken. Mit dem Aktienrückkaufprogramm 2022/II macht die Instone Real Estate Group SE von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 Gebrauch und nutzt diese nunmehr vollständig aus. Der geplante Umfang des Aktienrückkaufprogramms 2022/II umfasst ein Volumen von bis zu EUR 25 Mio. Euro, jedoch maximal bis zu 2,87 Prozent des derzeitigen Aktienkapitals, das heißt von bis zu 1.349.417 Aktien. Bis zum 24. Oktober 2022 hat Instone im Rahmen des ersten Rückkaufprogramms bereits 2.349.416 Aktien entsprechend 5,0 Prozent des Aktienkapitals zurückgekauft, welches damit abgeschlossen ist. Die dafür eingesetzten Mittel belaufen sich auf 25,43 Millionen Euro. Da der für den Aktienerwerb erforderliche Kapitaleinsatz unterhalb der ursprünglichen Budgetierung lag, sollen die zur Verfügung stehenden Mittel nun durch vollständige Ausnutzung der noch bestehenden Rückerwerbsermächtigung für eine Aufstockung des Anteilserwerbs eingesetzt werden. Die bestehende Ermächtigung der Hauptversammlung eröffnet dem Vorstand die Möglichkeit, die erworbenen Aktien zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, wobei eine Einziehung der Aktien nicht ausgeschlossen wird. Das Programm wird durch Rückerwerb über die Börse durchgeführt. Das Aktienrückkaufprogramm ist auf den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023 befristet. Die Instone Real Estate Group SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen. Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission orientieren. Instone wird weiterhin regelmäßig auf der Investor Relations-Webseite über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms berichten. Der Vorstand bestätigt zudem die Finanzprognose für das Geschäftsjahr 2022.
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