DGAP-News: Wacker Chemie AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
München, 9. Dezember 2021 - Die Wacker Chemie AG hat sich wegen der anhaltenden Corona-Pandemie aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Teilnehmer dazu entschieden, im kommenden Jahr ihre für den 20. Mai 2022 geplante Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen. Einem entsprechenden Beschluss des Vorstands hat der Aufsichtsrat des Münchner Chemiekonzerns gestern zugestimmt. WACKER nimmt damit die gesetzliche Regelung in Anspruch, die mit Blick auf künftige pandemiebedingte Versammlungsbeschränkungen präsenzlose, virtuelle Hauptversammlungen ermöglicht. Der Deutsche Bundestag hatte Anfang September die bereits für dieses Jahr geltende Option, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen, bis Ende August 2022 verlängert. "Die Gesundheit der Hauptversammlungsteilnehmer hat für WACKER oberste Priorität", erläutert der Vorstandsvorsitzende Christian Hartel den Grund für die Entscheidung. "Die aktuelle Welle der Pandemie ist in vollem Gang. Hinzu kommen neuartige Mutationen des Corona-Virus, von denen wir im Moment nicht absehen können, wie sie das Infektionsgeschehen beeinflussen. Da gegenwärtig nicht klar ist, unter welchen Bedingungen Präsenzveranstaltungen mit größeren Teilnehmerzahlen im kommenden Jahr stattfinden können, haben wir uns für eine virtuelle Durchführung der Hauptversammlung 2022 entschieden", so Hartel weiter. Für die virtuelle Hauptversammlung 2022 wird WACKER fristgerecht eine Einladung veröffentlichen.
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E-Mail: | investor.relations@wacker.com |
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EQS News ID: | 1255672 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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1255672 09.12.2021
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