Auch wenn die digitale Welt sich von dem, was uns direkt umgibt unterscheidet, gelten in fast allen Bereichen die gleichen grundlegenden Regeln. Oftmals ist es lediglich das Kommunikationsmedium, dass den Unterschied ausmacht, wie Nutzer an einen Anbieter herantreten und vice versa.
Auf dieser Seite haben wir für Sie wichtige Gründe zusammengetragen, die Ihnen leicht verständlich vermitteln sollen, weshalb wir turnusgemäß oder anlassbezogen mit Ihnen in Kontakt treten, um beispielsweise um eine Überprüfung der Aktualität der bei uns hinterlegten Informationen zu bitten.
Unsere Leben entwickelt sich dynamisch. Durch einen Jobwechsel bedingt, ändert sich temporär oder dauerhaft die Anschrift, unter der man erreichbar ist. Durch eine Heirat ändert sich der Nachname. Der Wechsel eines E-Mailproviders ist binnen weniger Minuten vollzogen. Die Mobilfunkrufnummer ändert sich von Zeit zu Zeit. Die Liste möglicher Konstellationen, in deren Folge sich grundlegende Basisdaten einer Geschäftsbeziehung ändern, könnte weitergeführt werden. Der kleine Auszug soll aber bereits ausreichen, um für ein Thema zu sensibilisieren, dass im täglichen Leben verständlicherweise nicht immer unmittelbar den höchsten Stellenwert einnimmt.
Eine Diensteanbieter, also der Geschäftspartner, mit dem ein Nutzer eine Geschäftsbeziehung eingegangen ist, besitzt keine Möglichkeit, Kenntnis von geänderten Daten zu erlangen. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Nutzer etwaige Veränderungen proaktiv mitteilt oder bestätigt, dass die hinterlegten Daten weiterhin aktuell sind.
Es ist nicht nur im Interesse des Anbieters, seine Nutzer zu erreichen. Bei bestimmten Sachthemen besteht eine Informationspflicht, die vom Gesetz bestimmt wird. Es gibt einen Pflichtenkodex, aus dem sich Rechtsfolgen ergeben. In der offline-Welt existieren Begriffe wie Hol- oder Bringschuld. Diese lassen sich für Prozesse der Informationsgewinnung-, verarbeitung und – kommunikation in die Digitalwelt übertragen. Neben der Informationspflicht hat der Nutzer selbst auch ein Informationsrecht, zum Beispiel, um über neue Entwicklungen in Kenntnis gesetzt zu werden, die sich für ihn positiv auswirken oder bei der im Zusammenhang mit einer genutzten Dienstleistung ein zusätzlicher Mehrwert entsteht oder anderweitig profitiert oder partizipiert werden kann. Auch wäre es denkbar, dass aufgrund einer geänderten Interessenslage der bisherige Nutzer einer Dienstleistung diese nicht länger in Anspruch nehmen möchte. Diese Information muss bei der verantwortlichen Stelle ankommen, damit sie entsprechend dem adressierten Anliegen umgesetzt werden kann. Schlussendlich bedeutet das auch, dass, solange eine Geschäftsbeziehung aktiv ist, Mindestkriterien für die Kommunikation definiert werden müssen.
Wenn wir mit Nutzern auf Grundlage der Geschäftsbeziehung über Sachthemen kommunizieren, geht es dabei nicht um werbliche Informationen, sondern um Informationen, die unmittelbar die Kundenbeziehung betreffen. Ein Anwendungsfall könnte sein, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern oder geändert haben, neue IT-Systeme eingeführt werden oder das zusätzliche Funktionalitäten zur Nutzung zur Verfügung stehen. Wie aus den genannten Beispielen hervorgeht, ist die Aktualität von Kontaktdaten eine wesentliche Grundlage der Unternehmenskommunikation.
Wenn Sie diese Zeilen lesen, wurden Sie vermutlich zuvor darum gebeten, eine Aktualisierung bzw. Bestätigung in Ihrem Benutzerkonto vorzunehmen. Die Aktualisierung selbst ist mit keinen größeren Aufwänden für Sie verbunden. Sie müssen lediglich einmal überprüfen, ob die Daten, die Sie zum Zeitpunkt der Begründung der Geschäftsbeziehung bzw. im Zuge einer früheren Aktualisierung bei uns hinterlegt hatten, noch immer dem aktuellen Stand entsprechen.
Eine Aufforderung zur Aktualisierung kann periodisch in vordefinierten Intervallen oder anlassbezogen erfolgen. Hierzu versenden wir Benachrichtigungen an die bei uns hinterlegte E-Mailadresse. Um Ihre Interessen zu schützen, die Vertraulichkeit zu wahren und den Datenschutz zu gewährleisten, hinterlegen wir die Nachricht in Ihrem elektronischen Postfach, dass Sie im geschlossenen und nur Ihnen selbst zur Verfügung stehenden Benutzerkonto vorfinden.
Wir sind uns darüber bewusst, dass die Flut an E-Mails heute kaum noch sinnvoll zu bewältigen ist. Schnell wird etwas übersehen oder gerät in Vergessenheit. Aber keine Sorge, auch hierfür haben wir eine Lösung entwickelt, die der Systematik einer Erinnerung entspricht. Sofern unser System keine Aktualisierung erkennt, übermitteln wir Ihnen zeitlich versetzt Reminder.
Die Schnelllebigkeit der Zeit erfordert neue Wege, mit den Herausforderungen der Zukunft bestmöglich umzugehen. Die bislang eher langfristig angelegten Intervalle werden durch kürzere Perioden ersetzt. So werden wir Sie einmal im Jahr, 12 Monate nach der zuletzt erfolgten Aktualisierung in einer Benachrichtigung darum bitten, sich kurz im Benutzerkonto anzumelden, um die hinterlegten Daten zu bestätigen.
Wir haben oben Szenarien beschrieben, die zu Änderungen von Kontaktinformationen führen können. In sehr ungünstigen Fällen kann eine Kombination einzelner Faktoren dazu führen, dass ein Nutzer über keine der angegebenen Kommunikationswege (E-Mail, Postadresse, Telefonnummer, Mobile) erreicht werden kann. In Konstellationen wie diesen ist es uns unmöglich, an Person heranzutreten und Informationen zu übermitteln. Die daraus resultierenden Konsequenzen sind in der Regel unkritisch, die Darstellung des Sachverhaltes an sich verdeutlicht indes, dass von Seiten des Nutzers eine Interaktion erforderlich wäre, im Eigeninteresse einmal geteilte Daten aktuell zu halten.
Auch wenn wir Sie nicht erreichen können, bedeutet das nicht, dass von unserer Seite einseitig die Kundenbeziehung aufgelöst wird. Wir gehen grundsätzlich von der Annahme aus, dass solange uns keine Aufforderung zur Terminierung übermittelt wird, der Wunsch zur Fortführung dominiert. Letztlich kann es auch sein, dass mit der Dauer der Zugehörigkeit bestimmte Merkmale wie Badgets oder Rewards verbunden sind, die mit der Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses verfallen.
Falls Sie der Ansicht sind, Sie hätten bereits eine Kündigung eingereicht, prüfen Sie bitte, ob es sich dabei um die Aufhebung der Kundenbeziehung mit dem Finanzdienstleister gehandelt haben könnte, bei dem Sie Ihr Handelskonto geführt haben. Hierbei handelte es sich aus rechtlicher Sicht um eine juristische Person mit Sitz in London, welche ihrerseits die langjährige Geschäftsbeziehung mit dem Social Trading Anbieter ayondo Ende 2019 beendet hat. Wenn Sie gegenüber diesem Unternehmen eine Kündigung ausgesprochen haben, erfolgte daraus resultierend nicht gleichbedeutend eine Terminierung bei ayondo. Seit dem Brexit gibt es mit diesen Unternehmen keine vertraglichen Vereinbarungen oder geschäftlichen Beziehungen.
Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf das Abonnement von Newslettern. Eine Abmeldung von diesem Service ist nicht gleichbedeutend mit der Aufhebung der Geschäftsbeziehung. Insofern kann es möglich sein, dass Sie trotz einer Abmeldung weiterhin Benachrichtigungen von ayondo erhalten.
Wenn Sie in der Vergangenheit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, sich mit mehreren unterschiedlichen E-Mailadressen Nutzerkonten anzulegen, werden diese Benutzerkonten nicht gesamtheitlich, sondern individuell betrachtet. Es kann demnach Situationen geben, in der Sie eine Benachrichtigung erhalten, obwohl Sie der Überzeugung sind, dass Sie sich entweder abgemeldet (Newsletter) oder gekündigt (Registrierung) haben. Bitte schauen Sie in Ihren Unterlagen, ob und wenn ja für welches Benutzerkonto oder Abonnement die Aktion durchgeführt wurde.
Manchmal gibt es im Leben Situationen, da endet eine Reise, die man gemeinsam begonnen hat. Wie weiter oben bereits erwähnt, ist die Kundenbeziehung von demjenigen aufzulösen, der diese initiiert hat. Auch wenn wir keinen unserer wertgeschätzten Nutzer verlieren möchten, respektieren wir diese Entscheidung und machen es Ihnen leicht, die damit verbundene Aktion einzuleiten. Im Benutzerkonto steht Ihnen für die Kündigung eine entsprechende Funktion (Kündigungsbutton) zur Verfügung.
Die Abgrenzung der Arten von Informationen ist für ein ungeübtes Auge nicht immer unmittelbar zu erkennen. Sie können aber sicher sein, dass wir mit der gebotener Sorgfalt Ihre uns anvertrauten Daten schützen und nur in Fällen darauf zurückgreifen, wo es der hierfür bestehende Rahmen erforderlich macht. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Datenschutzbeauftragten zu kontaktieren.
In den Datenschutzhinweisen beschreiben wir, nach welchen Verfahrensweisen wir bei der Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten wir vorgehen. Aus der bisherigen Kommunikation mit uns wissen Sie, wie wichtig uns dieses Thema ist. Bei registrierten Nutzern unserer Services, die bereits eine Weile nichts von uns gehört haben, dürfen Sie darauf vertrauen, dass wir nur dann mit Ihnen in Kontakt treten, wenn es unerlässlich ist oder Sie uns hierfür autorisiert haben.
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu Compliance und Datenschutz zu kontaktieren. Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Kontaktinformationen zusammengestellt. Wenn Sie uns Ihr Anliegen detailliert und nachvollziehbar beschreiben, wird sich die Fachabteilung nach Abschluss der Sachverhaltsprüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.