ISIN: DE000A0DJ6J9 · SMA Solar Technology AG · © Bundesanzeiger

Short Selling Alert: Citadel Advisors LLC

Datum der Meldung: 21. Mai 2025

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Durch die registrierte Transaktion erhöht sich der Anteil der Shortposition von 1,49% auf 1,51%. Innerhalb der Transaktionshistorie handelt sich dabei um die 127. Anpassung des Leerverkaufsbestandes seit dem erstmaligen Engagement vom 9. April 2021.
Snapshot Transaktionshistorie
1,48%
1,50%
1,49%

1,51%

Vierundvierzig (44) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben SMA Solar Technology AG auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 21,09%. Den größte Anteil hält dabei Citadel Advisors LLC mit 1,51%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 1476

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SSR-Reporting für: 21. Mai 2025

Short Selling Radar

Auswahl Melderegister/Land

In dieser Übersicht stellen wir Ihnen visuell aufbereitet und mit weiteren relevanten Informationen angereichert Leerverkaufsbestände zu ergänzenden Informations- und Recherchezwecken zur Verfügung. Die Meldepflichten werden über die Vorgaben der EU-LeerverkaufsVO definiert und durch ein öffentlich zugängliches Register beim Bundesanzeiger1 erfasst. Für eine Validierung der Daten ziehen Sie mindestens eine zweite Quelle hinzu.

Tipp: Wenn Sie ein Benutzerkonto bei ayondo haben, können Sie die ayondo-Smart-Alerts nutzen, um sich bei Änderungen von Nettoleerverkaufspositionen, Ratings oder ad-hoc Mitteilungen börsennotierter Unternehmen per Auto-Benachrichtigung informieren lassen.

ID Logo ISIN Leerverkäufer Anteil Short Kurs Position Gemeldet für Chart Info K/V
1 DE000A0DJ6J9 Citadel Advisors LLC 1,51% erhöht 21. Mai 2025 K/V
2 DE000A1PHFF7 Citadel Advisors LLC 0,70% erhöht 21. Mai 2025 K/V
3 DE0005800601 Citadel Advisors LLC 0,50% erhöht 15. Mai 2025 K/V
4 DE0007461006 Citadel Advisors LLC 0,78% reduziert 12. Mai 2025 K/V
5 DE000A0D6554 Citadel Advisors LLC 0,52% erhöht 2. Mai 2025 K/V
6 DE0007235301 Citadel Advisors LLC 0,69% reduziert 25. April 2025 K/V
7 DE0006602006 Citadel Advisors LLC 0,51% erhöht 1. April 2025 K/V
8 NL0012044747 Citadel Advisors LLC 0,58% Eröffnung 27. Dezember 2024 K/V
9 IE00BFRT3W74 Citadel Advisors LLC 0,88% reduziert 22. Mai 2023 K/V
10 US91879Q1094 Citadel Advisors LLC 1,47% reduziert 17. Mai 2023 K/V
11 US38500T2006 Citadel Advisors LLC 0,65% erhöht 16. Mai 2023 K/V
12 US9290891004 Citadel Advisors LLC 0,51% erhöht 12. Mai 2023 K/V
13 US8793691069 Citadel Advisors LLC 1,94% reduziert 10. Mai 2023 K/V
14 US6658591044 Citadel Advisors LLC 0,51% erhöht 9. Mai 2023 K/V
15 US30034W1062 Citadel Advisors LLC 0,61% erhöht 1. Mai 2023 K/V
16 US29332G1022 Citadel Advisors LLC 0,70% erhöht 30. Januar 2023 K/V
17 US13200M6075 Citadel Advisors LLC 0,54% erhöht 24. Januar 2023 K/V
18 DE000A1J5RX9 Citadel Advisors LLC 0,60% erhöht 6. September 2022 K/V
19 BMG540501027 Citadel Advisors LLC 1,18% reduziert 1. Juli 2022 K/V
20 CA43366H7040 Citadel Advisors LLC 0,92% erhöht 28. Juni 2022 K/V
21 DE000A2N4H07 Citadel Advisors LLC 0,51% erhöht 16. Februar 2022 K/V
22 US50155Q1004 Citadel Advisors LLC 0,51% erhöht 1. Februar 2022 K/V
23 US7332451043 Citadel Advisors LLC 2,48% reduziert 7. Oktober 2021 K/V
24 MHY8162K2046 Citadel Advisors LLC 0,51% Eröffnung 23. August 2021 K/V
25 NL0012044747 Citadel Advisors LLC 0,50% Eröffnung 11. August 2020 K/V
Hinweis

Die hier aufbereiteten Informationen dienen zu Informationszwecken. Die Quelldaten stammen von der für die Veröffentlichung zuständigen Institution - dem vom Bundesministerium der Justiz herausgebenden Bundesanzeiger. Vor einer weiterführenden Einbeziehung z.B. in Anlage- oder Investmententscheidungen wird eine Validierung über eine weitere Quelle empfohlen.

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Die EU-LeerverkaufsVO legt fest, welche Transparenzpflichten hinsichtlich Leerverkaufsaktivitäten erfüllt werden müssen. Gemäß der Vorgaben besteht für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien ein zweistufiges Transparenzsystem, dass mit Meldepflichten verbunden ist, sofern Schwellenwerte erreicht oder unterschritten werden. 

Netto-Leerverkaufspositionen müssen der zuständigen nationalen Behörde mitgeteilt werden (Artikel 5 und 6 EU-LeerverkaufsVO). Eine erstmalige Mitteilung hat nach Art. 5 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO zu erfolgen, wenn die Netto-Leerverkaufsposition 0,1 % des ausgegebenen Aktienkapitals des betreffenden Unternehmens erreicht (1. Stufe). Erreicht die Netto-Leerverkaufsposition 0,5 % des ausgegebenen Aktienkapitals, muss sie zudem nach Art. 6 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO im Bundesanzeiger1 veröffentlicht werden (2. Stufe). 

Bitte beachten Sie: Die hier verfügbaren Informationen wurden aus öffentliche zugänglichen Quellen übernommen und im Sinne einer verbesserten Nutzbarkeit visuell und textuell aufbereitet. Bevor Sie diese Daten verwenden, empfehlen wir eine Plausibilisierung der Quelldaten durchzuführen. Diese finden Sie beim Bundesanzeiger. Im Bereich „Netto-Leerverkaufspositionen“ können Sie über eine tabellarische Übersicht auf die Einzelveröffentlichungen zugreifen. Eine Suchfunktion sowie weitere Filter ermöglichen Ihnen das gezielte Auffinden weiterer Detailinformationen.


Wir bieten Ihnen hier zwei unterschiedliche Ansichten zur Nutzung an. Die Standardansicht zeigt die verarbeiteten Informationen in chronologischer Abfolge als “Card”-View an. Sie können diese Darstellung ändern, in dem Sie die Ansicht “Tabelle” auswählen. Wir weisen explizit darauf hin, dass die Zusammenstellung ausschließlich dazu dient, die sich aus der EU-LeerverkaufsVO abgeleiteten Prozesse für Informationssuchende besser nutzbar zu machen. Hierzu zählen Themen wie Benutzerfreundlichkeit, User-Experience und vernetzte Daten. Die Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt in der Regel in einem End-of-Day Prozess, der auch qualitätssichernde Aspekte berücksichtigt. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten kann daher trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Wir übernehmen insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. 

1Die Veröffentlichung von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger erfolgt nach erteiltem Veröffentlichungsauftrag an den Erscheinungstagen des Bundesanzeigers zwischen 8 und 16 Uhr nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 WpHG („Handelstag“). Für eine Veröffentlichung am selben Handelstag ist eine Auftragserteilung bis spätestens 15:30 Uhr erforderlich. Der Meldepflichtige ist gesetzlich verpflichtet, bis 15:30 Uhr des auf den Positionstag folgenden Handelstages die Netto-Leerverkaufsposition zu melden. 


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