ISIN: US35906A3068 · Frontier Telecommunication Corporation · © Bundesanzeiger

Short Selling Alert: HBK Investments L.P.

Datum der Meldung: 21. September 2017

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Eröffnung einer Leerverkaufsposition zum 21. September 2017 in diesem Wert. Es handelt sich dabei um das erstmalige Engagement des Leerverkäufers hinsichtlich dieses Unternehmens.
Snapshot Transaktionshistorie
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0,71%

Eins (1) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben Frontier Telecommunication Corporation auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 0,71%. Den größte Anteil hält dabei HBK Investments L.P. mit 0,71%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 382

Director's Dealings - Insider Transaktionen

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360°
SSR-Reporting für: 21. September 2017

Short Selling Radar

Auswahl Melderegister/Land

In dieser Übersicht stellen wir Ihnen visuell aufbereitet und mit weiteren relevanten Informationen angereichert Leerverkaufsbestände zu ergänzenden Informations- und Recherchezwecken zur Verfügung. Die Meldepflichten werden über die Vorgaben der EU-LeerverkaufsVO definiert und durch ein öffentlich zugängliches Register beim Bundesanzeiger1 erfasst. Für eine Validierung der Daten ziehen Sie mindestens eine zweite Quelle hinzu.

Tipp: Wenn Sie ein Benutzerkonto bei ayondo haben, können Sie die ayondo-Smart-Alerts nutzen, um sich bei Änderungen von Nettoleerverkaufspositionen, Ratings oder ad-hoc Mitteilungen börsennotierter Unternehmen per Auto-Benachrichtigung informieren lassen.

ID Logo ISIN Leerverkäufer Anteil Short Kurs Position Gemeldet für Chart Info K/V
1 US35906A3068 HBK Investments L.P. 0,71% Eröffnung 21. September 2017 K/V
2 US1672501095 HBK Investments L.P. 0,60% erhöht 6. Juli 2017 K/V
3 US89785L1070 HBK Investments L.P. 0,59% Eröffnung 13. Januar 2016 K/V
4 US89785L1070 HBK Investments L.P. 0,60% Eröffnung 29. Dezember 2015 K/V
5 US89785L1070 HBK Investments L.P. 0,50% Eröffnung 16. Dezember 2015 K/V
6 US00771V1089 HBK Investments L.P. 0,70% erhöht 21. Oktober 2015 K/V
7 US00771V1089 HBK Investments L.P. 0,63% Eröffnung 20. Oktober 2015 K/V
8 US67011P1003 HBK Investments L.P. 0,50% Eröffnung 8. September 2015 K/V
9 US7627601062 HBK Investments L.P. 0,50% erhöht 14. August 2015 K/V
Hinweis

Die hier aufbereiteten Informationen dienen zu Informationszwecken. Die Quelldaten stammen von der für die Veröffentlichung zuständigen Institution - dem vom Bundesministerium der Justiz herausgebenden Bundesanzeiger. Vor einer weiterführenden Einbeziehung z.B. in Anlage- oder Investmententscheidungen wird eine Validierung über eine weitere Quelle empfohlen.

Disclaimer:

Die Kombination von Informationen mit graphischen Elemente leistet einen wichtigen Beitrag bei der visuellen Orientierung und Navigation durch komplexe Sachthemen. Wesentliche Inhaltsmerkmale können deutlich schneller wahrgenommen, erfasst und kontextbezogen verarbeitet werden. 
Die auf dieser Internetseite verwendeten Bildmarken, Logos und andere grafische sowie textliche Elemente dienen ausschließlich illustrativen Zwecken. Alle Rechte an den genannten Elementen liegen bei ihren jeweiligen Inhabern. Die Verwendung erfolgt ohne die Absicht einer Urheberrechtsverletzung oder einer Verletzung des geistigen Eigentums.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass durch die Wahl der Darstellung Urheberrechte oder geistiges Eigentum verletzt wurden, bitten wir um eine umgehende Kontaktaufnahme, um das Problem klären zu können. 

Die EU-LeerverkaufsVO legt fest, welche Transparenzpflichten hinsichtlich Leerverkaufsaktivitäten erfüllt werden müssen. Gemäß der Vorgaben besteht für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien ein zweistufiges Transparenzsystem, dass mit Meldepflichten verbunden ist, sofern Schwellenwerte erreicht oder unterschritten werden. 

Netto-Leerverkaufspositionen müssen der zuständigen nationalen Behörde mitgeteilt werden (Artikel 5 und 6 EU-LeerverkaufsVO). Eine erstmalige Mitteilung hat nach Art. 5 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO zu erfolgen, wenn die Netto-Leerverkaufsposition 0,1 % des ausgegebenen Aktienkapitals des betreffenden Unternehmens erreicht (1. Stufe). Erreicht die Netto-Leerverkaufsposition 0,5 % des ausgegebenen Aktienkapitals, muss sie zudem nach Art. 6 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO im Bundesanzeiger1 veröffentlicht werden (2. Stufe). 

Bitte beachten Sie: Die hier verfügbaren Informationen wurden aus öffentliche zugänglichen Quellen übernommen und im Sinne einer verbesserten Nutzbarkeit visuell und textuell aufbereitet. Bevor Sie diese Daten verwenden, empfehlen wir eine Plausibilisierung der Quelldaten durchzuführen. Diese finden Sie beim Bundesanzeiger. Im Bereich „Netto-Leerverkaufspositionen“ können Sie über eine tabellarische Übersicht auf die Einzelveröffentlichungen zugreifen. Eine Suchfunktion sowie weitere Filter ermöglichen Ihnen das gezielte Auffinden weiterer Detailinformationen.


Wir bieten Ihnen hier zwei unterschiedliche Ansichten zur Nutzung an. Die Standardansicht zeigt die verarbeiteten Informationen in chronologischer Abfolge als “Card”-View an. Sie können diese Darstellung ändern, in dem Sie die Ansicht “Tabelle” auswählen. Wir weisen explizit darauf hin, dass die Zusammenstellung ausschließlich dazu dient, die sich aus der EU-LeerverkaufsVO abgeleiteten Prozesse für Informationssuchende besser nutzbar zu machen. Hierzu zählen Themen wie Benutzerfreundlichkeit, User-Experience und vernetzte Daten. Die Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt in der Regel in einem End-of-Day Prozess, der auch qualitätssichernde Aspekte berücksichtigt. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten kann daher trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Wir übernehmen insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. 

1Die Veröffentlichung von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger erfolgt nach erteiltem Veröffentlichungsauftrag an den Erscheinungstagen des Bundesanzeigers zwischen 8 und 16 Uhr nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 WpHG („Handelstag“). Für eine Veröffentlichung am selben Handelstag ist eine Auftragserteilung bis spätestens 15:30 Uhr erforderlich. Der Meldepflichtige ist gesetzlich verpflichtet, bis 15:30 Uhr des auf den Positionstag folgenden Handelstages die Netto-Leerverkaufsposition zu melden. 


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