ISIN: DE000A0STST2 · TOM TAILOR Holding AG · © Bundesanzeiger

Short Selling Alert: Oxford Asset Management

Datum der Meldung: 5. Oktober 2015

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Eröffnung einer Leerverkaufsposition zum 5. Oktober 2015 in diesem Wert. Es handelt sich dabei um das erstmalige Engagement des Leerverkäufers hinsichtlich dieses Unternehmens.
Snapshot Transaktionshistorie
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Dreizehn (13) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben TOM TAILOR Holding AG auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 6,46%. Den größte Anteil hält dabei Ennismore Fund Management Limited mit 1,11%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 1080

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360°
SSR-Reporting für: 5. Oktober 2015

Short Selling Radar

Auswahl Melderegister/Land

In dieser Übersicht stellen wir Ihnen visuell aufbereitet und mit weiteren relevanten Informationen angereichert Leerverkaufsbestände zu ergänzenden Informations- und Recherchezwecken zur Verfügung. Die Meldepflichten werden über die Vorgaben der EU-LeerverkaufsVO definiert und durch ein öffentlich zugängliches Register beim Bundesanzeiger1 erfasst. Für eine Validierung der Daten ziehen Sie mindestens eine zweite Quelle hinzu.

Tipp: Wenn Sie ein Benutzerkonto bei ayondo haben, können Sie die ayondo-Smart-Alerts nutzen, um sich bei Änderungen von Nettoleerverkaufspositionen, Ratings oder ad-hoc Mitteilungen börsennotierter Unternehmen per Auto-Benachrichtigung informieren lassen.

ID Logo ISIN Leerverkäufer Anteil Short Kurs Position Gemeldet für Chart Info K/V
1 DE000A0STST2 Oxford Asset Management 0,50% Eröffnung 5. Oktober 2015 K/V
2 DE0005909006 Oxford Asset Management 0,50% Eröffnung 19. März 2015 K/V
3 DE000KC01000 Oxford Asset Management 0,59% Eröffnung 30. Dezember 2014 K/V
4 DE000A1K0235 Oxford Asset Management 0,52% Eröffnung 3. März 2014 K/V
5 DE0005215107 Oxford Asset Management 0,53% Eröffnung 6. Februar 2014 K/V
6 DE0005470405 Oxford Asset Management 0,52% Eröffnung 6. Februar 2014 K/V
7 DE000A1K0235 Oxford Asset Management 0,50% Eröffnung 4. Februar 2014 K/V
8 DE0005664809 Oxford Asset Management 0,65% Eröffnung 18. November 2013 K/V
9 DE0005215107 Oxford Asset Management 0,50% Eröffnung 15. August 2013 K/V
10 DE0006202005 Oxford Asset Management 0,50% Eröffnung 13. August 2013 K/V
11 DE0006205701 Oxford Asset Management 0,59% Eröffnung 22. November 2012 K/V
12 IT0004810054 Oxford Asset Management 0,61% Eröffnung 6. November 2012 K/V
13 IT0003270615 Oxford Asset Management 1,29% Eröffnung 6. November 2012 K/V
14 LU0307018795 Oxford Asset Management 1,23% Eröffnung 6. November 2012 K/V
15 DE0006205701 Oxford Asset Management 0,67% Eröffnung 2. November 2012 K/V
Hinweis

Die hier aufbereiteten Informationen dienen zu Informationszwecken. Die Quelldaten stammen von der für die Veröffentlichung zuständigen Institution - dem vom Bundesministerium der Justiz herausgebenden Bundesanzeiger. Vor einer weiterführenden Einbeziehung z.B. in Anlage- oder Investmententscheidungen wird eine Validierung über eine weitere Quelle empfohlen.

Disclaimer:

Die Kombination von Informationen mit graphischen Elemente leistet einen wichtigen Beitrag bei der visuellen Orientierung und Navigation durch komplexe Sachthemen. Wesentliche Inhaltsmerkmale können deutlich schneller wahrgenommen, erfasst und kontextbezogen verarbeitet werden. 
Die auf dieser Internetseite verwendeten Bildmarken, Logos und andere grafische sowie textliche Elemente dienen ausschließlich illustrativen Zwecken. Alle Rechte an den genannten Elementen liegen bei ihren jeweiligen Inhabern. Die Verwendung erfolgt ohne die Absicht einer Urheberrechtsverletzung oder einer Verletzung des geistigen Eigentums.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass durch die Wahl der Darstellung Urheberrechte oder geistiges Eigentum verletzt wurden, bitten wir um eine umgehende Kontaktaufnahme, um das Problem klären zu können. 

Die EU-LeerverkaufsVO legt fest, welche Transparenzpflichten hinsichtlich Leerverkaufsaktivitäten erfüllt werden müssen. Gemäß der Vorgaben besteht für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien ein zweistufiges Transparenzsystem, dass mit Meldepflichten verbunden ist, sofern Schwellenwerte erreicht oder unterschritten werden. 

Netto-Leerverkaufspositionen müssen der zuständigen nationalen Behörde mitgeteilt werden (Artikel 5 und 6 EU-LeerverkaufsVO). Eine erstmalige Mitteilung hat nach Art. 5 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO zu erfolgen, wenn die Netto-Leerverkaufsposition 0,1 % des ausgegebenen Aktienkapitals des betreffenden Unternehmens erreicht (1. Stufe). Erreicht die Netto-Leerverkaufsposition 0,5 % des ausgegebenen Aktienkapitals, muss sie zudem nach Art. 6 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO im Bundesanzeiger1 veröffentlicht werden (2. Stufe). 

Bitte beachten Sie: Die hier verfügbaren Informationen wurden aus öffentliche zugänglichen Quellen übernommen und im Sinne einer verbesserten Nutzbarkeit visuell und textuell aufbereitet. Bevor Sie diese Daten verwenden, empfehlen wir eine Plausibilisierung der Quelldaten durchzuführen. Diese finden Sie beim Bundesanzeiger. Im Bereich „Netto-Leerverkaufspositionen“ können Sie über eine tabellarische Übersicht auf die Einzelveröffentlichungen zugreifen. Eine Suchfunktion sowie weitere Filter ermöglichen Ihnen das gezielte Auffinden weiterer Detailinformationen.


Wir bieten Ihnen hier zwei unterschiedliche Ansichten zur Nutzung an. Die Standardansicht zeigt die verarbeiteten Informationen in chronologischer Abfolge als “Card”-View an. Sie können diese Darstellung ändern, in dem Sie die Ansicht “Tabelle” auswählen. Wir weisen explizit darauf hin, dass die Zusammenstellung ausschließlich dazu dient, die sich aus der EU-LeerverkaufsVO abgeleiteten Prozesse für Informationssuchende besser nutzbar zu machen. Hierzu zählen Themen wie Benutzerfreundlichkeit, User-Experience und vernetzte Daten. Die Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt in der Regel in einem End-of-Day Prozess, der auch qualitätssichernde Aspekte berücksichtigt. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten kann daher trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Wir übernehmen insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. 

1Die Veröffentlichung von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger erfolgt nach erteiltem Veröffentlichungsauftrag an den Erscheinungstagen des Bundesanzeigers zwischen 8 und 16 Uhr nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 WpHG („Handelstag“). Für eine Veröffentlichung am selben Handelstag ist eine Auftragserteilung bis spätestens 15:30 Uhr erforderlich. Der Meldepflichtige ist gesetzlich verpflichtet, bis 15:30 Uhr des auf den Positionstag folgenden Handelstages die Netto-Leerverkaufsposition zu melden. 


Finanzkompetenz stellt eine der Schlüsselqualifikationen in einer immer schneller und komplexer werdenden Welt dar. Durch unsere Entwicklungen leisten wir einen Beitrag zu einem Prozess, den die deutsche Finanzaufsicht kürzlich mit “Finanzwissen am Point of Sale stärken” beschrieben hat. Unser Informationsangebot ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Bildung zu fördern.