ISIN: GRS015003007 · ALPHA BANK SA · © Hellenic Capital Market Commission

Short Selling Alert: Lansdowne Partners (UK) LLP

Datum der Meldung: 4. April 2022

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Durch die registrierte Transaktion reduziert sich der Anteil der Shortposition von 0,50% auf 0,39%. Innerhalb der Transaktionshistorie handelt sich dabei um die 19. Anpassung des Leerverkaufsbestandes seit dem erstmaligen Engagement vom 5. Oktober 2018.
Snapshot Transaktionshistorie
0,69%
0,58%
0,50%

0,39%

Acht (8) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben ALPHA BANK SA auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 4,08%. Den größte Anteil hält dabei Oceanwood Capital Management LTD mit 0,61%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 24

Short Selling Radar Europa

360°
SSR-Reporting für: 4. April 2022

Short Selling Radar (Griechenland)

Auswahl Melderegister/Land

In dieser Übersicht stellen wir Ihnen visuell aufbereitet und mit weiteren relevanten Informationen angereichert Leerverkaufsbestände zu ergänzenden Informations- und Recherchezwecken zur Verfügung. Die Meldepflichten werden über die Vorgaben entsprechender Richtlinien definiert und durch ein öffentlich zugängliches Register bei der Hellenic Capital Market Commission1 erfasst. Für eine Validierung der Daten ziehen Sie mindestens eine zweite Quelle hinzu.

Tipp: Wenn Sie ein Benutzerkonto bei ayondo haben, können Sie die ayondo-Smart-Alerts nutzen, um sich bei Änderungen von Nettoleerverkaufspositionen, Ratings oder ad-hoc Mitteilungen börsennotierter Unternehmen per Auto-Benachrichtigung informieren lassen.

Weiterführende, betreffende Informationen
Aktivität Gesamt Letzte Akteur Gehe zu
Equity Story 0 - - EQS
Corporate Research 0 - - Corporate Research
Directors Dealings 0 - - DD
Short Seller (Deutschland) 0 - - SSR (DE)
Short Seller (Großbritannien) 0 - - SSR (UK)
Hinweis

Die hier aufbereiteten Informationen dienen zu Informationszwecken. Die Quelldaten stammen von der für die Veröffentlichung zuständigen Behörde - der griechischen Finanzmarktaufsicht HCMC. Aufgrund der Griechische Staatsschuldenkrise und damit einhergehenden Einschränkungen bzgl. Leerverkaufsaktivitäten gibt es aktuell keine Transaktionen, die eine Meldepflicht auslösen. 

Disclaimer:

Die Kombination von Informationen mit graphischen Elemente leistet einen wichtigen Beitrag bei der visuellen Orientierung und Navigation durch komplexe Sachthemen. Wesentliche Inhaltsmerkmale können deutlich schneller wahrgenommen, erfasst und kontextbezogen verarbeitet werden. 
Die auf dieser Internetseite verwendeten Bildmarken, Logos und andere grafische sowie textliche Elemente dienen ausschließlich illustrativen Zwecken. Alle Rechte an den genannten Elementen liegen bei ihren jeweiligen Inhabern. Die Verwendung erfolgt ohne die Absicht einer Urheberrechtsverletzung oder einer Verletzung des geistigen Eigentums.

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