ISIN: GB00BYW0PQ60 · LAND SECURITIES GROUP PLC · © Financial Conduct Authority

Short Selling Alert: Millennium International Management LP

Datum der Meldung: 16. Dezember 2024

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Eröffnung einer Leerverkaufsposition zum 16. Dezember 2024 in diesem Wert. Es handelt sich dabei um das erstmalige Engagement des Leerverkäufers hinsichtlich dieses Unternehmens.
Snapshot Transaktionshistorie
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0,50%

Acht (8) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben LAND SECURITIES GROUP PLC auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 3,98%. Den größte Anteil hält dabei Marshall Wace LLP mit 0,58%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 619

Tipp: Hedge Fund Activity Tracker ("HFAT") & SSR Weight-WatchR ("WWR") & Neu: First Time Target ("FTT") & New Admissions ("NewAD")

360°
SSR-Reporting für: 16. Dezember 2024

Short Selling Radar (Europa)

Auswahl Melderegister/Land

In dieser Übersicht stellen wir Ihnen visuell aufbereitet und mit weiteren relevanten Informationen angereichert Leerverkaufsbestände zu ergänzenden Informations- und Recherchezwecken zur Verfügung. Die Meldepflichten werden über die Vorgaben entsprechender Richtlinien definiert und durch öffentlich zugängliche Register europäischer Aufsichtsbehörden erfasst. Für eine Validierung der Daten ziehen Sie mindestens eine zweite Quelle hinzu.

Tipp: Wenn Sie ein Benutzerkonto bei ayondo haben, können Sie die ayondo-Smart-Alerts nutzen, um sich bei Änderungen von Nettoleerverkaufspositionen, Ratings oder ad-hoc Mitteilungen börsennotierter Unternehmen per Auto-Benachrichtigung informieren lassen.

ID Logo ISIN Leerverkäufer Anteil Short Kurs Position Gemeldet für Chart Info K/V
Hinweis

Die in diesem Bereich sowie allen Unteransichten zusammengestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Es handelt sich um keine Anlage- oder sonstige Form der Beratung. Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt und Genauigkeit erstellt. Die Quelldaten stammen von der jeweilig für die Veröffentlichung zuständigen Einrichtung bzw. Behörde. Wenn Sie sich für Veröffentlichungen zu Nettoleerverkaufspositionen  mit Bezug zu einem speziellen Land interessieren, können Sie von hier aus zu den einzelnen Übersichten wechseln. Vor einer weiterführenden Einbeziehung z.B. in Anlage- oder Investmententscheidungen wird eine Validierung über eine weitere Quelle empfohlen.

Ein Aktualisierung erfolgt in der Regel EoD. ayondo übernimmt  keine Gewähr für die Qualität und Aktualität der dargestellten Inhalte oder eine dauerhafte technische Verfügbarkeit.   

Disclaimer:

Die Kombination von Informationen mit graphischen Elemente leistet einen wichtigen Beitrag bei der visuellen Orientierung und Navigation durch komplexe Sachthemen. Wesentliche Inhaltsmerkmale können deutlich schneller wahrgenommen, erfasst und kontextbezogen verarbeitet werden. 
Die auf dieser Internetseite verwendeten Bildmarken, Logos und andere grafische sowie textliche Elemente dienen ausschließlich illustrativen Zwecken. Alle Rechte an den genannten Elementen liegen bei ihren jeweiligen Inhabern. Die Verwendung erfolgt ohne die Absicht einer Urheberrechtsverletzung oder einer Verletzung des geistigen Eigentums.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass durch die Wahl der Darstellung Urheberrechte oder geistiges Eigentum verletzt wurden, bitten wir um eine umgehende Kontaktaufnahme, um das Problem klären zu können. 

Die EU-LeerverkaufsVO legt fest, welche Transparenzpflichten hinsichtlich Leerverkaufsaktivitäten erfüllt werden müssen. Gemäß der Vorgaben besteht für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien ein zweistufiges Transparenzsystem, dass mit Meldepflichten verbunden ist, sofern Schwellenwerte erreicht oder unterschritten werden. 

Netto-Leerverkaufspositionen müssen der zuständigen nationalen Behörde mitgeteilt werden (Artikel 5 und 6 EU-LeerverkaufsVO). Eine erstmalige Mitteilung hat nach Art. 5 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO zu erfolgen, wenn die Netto-Leerverkaufsposition 0,1 % des ausgegebenen Aktienkapitals des betreffenden Unternehmens erreicht (1. Stufe). Erreicht die Netto-Leerverkaufsposition 0,5 % des ausgegebenen Aktienkapitals, muss sie zudem nach Art. 6 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO in den jeweiligen Melderegistern veröffentlicht werden (2. Stufe). 

Bitte beachten Sie: Die hier verfügbaren Informationen wurden aus öffentliche zugänglichen Quellen übernommen und im Sinne einer verbesserten Nutzbarkeit visuell und textuell aufbereitet. Bevor Sie diese Daten verwenden, empfehlen wir eine Plausibilisierung der Quelldaten durchzuführen. Diese finden Sie bei Institutionen und Behörden, die für die Erfassung und Veröffentlichung autorisiert sind.  Im Bereich „Netto-Leerverkaufspositionen“ können Sie über eine tabellarische Übersicht auf die Einzelveröffentlichungen zugreifen. Eine Suchfunktion sowie weitere Filter ermöglichen Ihnen das gezielte Auffinden weiterer Detailinformationen.

Weiterführende Informationen, Erläuterungen und Hinweise haben wir für Sie in diesem Bereich zusammengestellt.


Wir bieten Ihnen hier zwei unterschiedliche Ansichten zur Nutzung an. Die Standardansicht zeigt die verarbeiteten Informationen in chronologischer Abfolge als “Card”-View an. Sie können diese Darstellung ändern, in dem Sie die Ansicht “Tabelle” auswählen. Wir weisen explizit darauf hin, dass die Zusammenstellung ausschließlich dazu dient, die sich aus der EU-LeerverkaufsVO abgeleiteten Prozesse für Informationssuchende besser nutzbar zu machen. Hierzu zählen Themen wie Benutzerfreundlichkeit, User-Experience und vernetzte Daten. Die Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt in der Regel in einem End-of-Day Prozess, der auch qualitätssichernde Aspekte berücksichtigt. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten kann daher trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Wir übernehmen insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. 


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