EQS-Ad-hoc: SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA / Schlagwort(e): Anleiheemission NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN UND JAPAN SOWIE ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG UNZULÄSSIG WÄRE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA beschließt Emission einer neuen Anleihe sowie Durchführung eines Umtauschangebots für die Anleihe 2021/26 Bremen, 29. April 2025. Die Geschäftsführung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Emission einer neuen Unternehmensanleihe 2025/2030 mit einem Zielvolumen von 20 Mio. Euro beschlossen (die „Anleihe 2025/2030“). Die Schuldverschreibungen der Anleihe 2025/2030 im Nennbetrag von je 1.000,00 Euro sollen mit einem jährlichen Zinssatz in der Spanne von 5,75 % bis 6,25 % angeboten und nach Platzierung in den Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse (Quotation Board) einbezogen werden. Der Nettoemissionserlös soll für die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3KP5) sowie für Infrastrukturmaßnahmen und die Stärkung der Positionierung in Wachstumsfeldern wie Frauenfußball, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verwendet werden. Die Emission der Anleihe 2025/2030 soll insbesondere im Wege eines öffentlichen Angebots in Luxemburg und Deutschland erfolgen und vom Bankhaus Metzler als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner begleitet werden. Es ist geplant, dass Anleger vom 2. bis 22. Mai 2025, 12:00 Uhr (MESZ) Schuldverschreibungen der Anleihe 2025/2030 im Rahmen des öffentlichen Angebots zeichnen können (vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung des Angebotszeitraums). Dieses ist bis 20. Mai 2025, 12:00 Uhr (MESZ) über die Website der Emittentin oder mit Hilfe der Zeichnungsfunktionalität „DirectPlace“ der Deutsche Börse AG über die Depotbanken bis 22. Mai 2025, 12:00 Uhr (MESZ) möglich. Inhaber der bestehenden Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3KP5) können im Rahmen eines Umtauschangebots ihre Bestände in neue Schuldverschreibungen der Anleihe 2025/2030 bis zum 19. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ) zum Umtausch anmelden. Anleihegläubiger sollen für jede umgetauschte Schuldverschreibung im Nennbetrag von je 1.000,00 Euro eine Schuldverschreibung der Anleihe 2025/2030 (ISIN: DE000A4DFGZ7) im jeweils gleichen Nennbetrag zuzüglich eines Barausgleichsbetrags in Höhe von 10,00 Euro sowie der jeweils anteiligen Stückzinsen erhalten. Darüber hinaus können Inhaber von Schuldverschreibungen der bestehenden Anleihe 2021/2026 im Wege einer Mehrerwerbsoption weitere neue Teilschuldverschreibungen zeichnen. Zudem ist beabsichtigt, die Schuldverschreibungen Anleihe 2025/2030 institutionellen Investoren in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern im Rahmen einer Privatplatzierung über das Bankhaus Metzler als Sole Bookrunner anzubieten. Das öffentliche Angebot erfolgt auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts, den die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier – „CSSF“) voraussichtlich am heutigen Tag, dem 29. April 2025, billigen wird. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach seiner Billigung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://werder.de/Anleihe2025 veröffentlicht. Kontakt Presse Christoph Pieper medien@werder.de SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA Franz-Böhmert-Straße 1c 28205 Bremen Kontakt Investor Relations anleihe@werder.de SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA Franz-Böhmert-Straße 1c 28205 Bremen Wichtige Hinweise: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung („Prospektverordnung“) dar. Das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines noch von der CSSF zu billigenden und an die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu notifizierenden Wertpapierprospekts. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die CSSF ist dabei nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Der Wertpapierprospekt wird nach seiner Billigung durch die CSSF auf der Website der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA („Gesellschaft“) (https://werder.de/Anleihe2025) und der Internetseite der Börse Luxemburg (https://www.luxse.com/) kostenfrei zugänglich sein. Investoren wird empfohlen, den Wertpapierprospekt aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen der Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere wird nur in Luxemburg und Deutschland stattfinden. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan statt. Außerhalb Luxemburgs und Deutschlands richtet sich das Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne des Artikels 2(e) der Prospektverordnung („qualifizierte Anleger“) sind. Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Sie ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht im Rahmen dieses Angebots gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „US Securities Act“) registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem US Securities Act definiert) weder angeboten noch verkauft werden. Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung („Order“), sind oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen“ bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist im Vereinigten Königreich nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Wertpapieren der Gesellschaft steht im Vereinigten Königreich nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Ende der Insiderinformation
29.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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