EQS-Ad-hoc: PIERER Mobility AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR
Wels, 4. April 2025
Verlust des halben Grundkapitals macht außerordentliche Hauptversammlung notwendig Wie bereits kommuniziert, ergibt sich aufgrund einer deutlich reduzierten Betriebsleistung und einmaliger Restrukturierungsaufwendungen ein deutlich negatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024. Das Eigenkapital wird zum 31. Dezember 2024 voraussichtlich deutlich negativ sein. Aufgrund des für das Geschäftsjahr 2024 zu erwartenden negativen Ergebnisses, das einen Verlust des halben Grundkapitals nach sich ziehen wird, hat der Abschlussprüfer seine Redepflicht ausgeübt. Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben ist wegen des Verlusts des halben Grundkapitals eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese soll am 25. April 2025 im House of Brands in Munderfing stattfinden.
Als Teil des Maßnahmenpakets für die Erfüllung der 30-prozentigen Sanierungsplanquoten der KTM-Gruppe beabsichtigt die Gesellschaft, in der anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung Kapitalmaßnahmen zu beschließen. Dazu werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, folgende Kapitalmaßnahmen zu einem Ausgabepreis in Höhe von € 7,50 je Aktie zu beschließen. Barkapitalerhöhung In einem ersten Schritt soll die außerordentliche Hauptversammlung über eine Barkapitalerhöhung im Ausmaß von € 150 Mio. unter Gewährung gesetzlicher Bezugsrechte an die Aktionäre beschließen. Sämtliche Aktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, können von der Pierer Bajaj AG aufgegriffen werden. Das allfällige öffentliche Angebot von Aktien der PIERER Mobility AG im Rahmen der Barkapitalerhöhung wird ausschließlich durch und auf Basis eines gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung zu erstellenden, von der FMA zu billigenden und anschließend zu veröffentlichenden Kapitalmarktprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich angebotener Aktien der PIERER Mobility AG sollte nur auf Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes erfolgen.
Sachkapitalerhöhung Darüber hinaus soll in einem zweiten Schritt eine Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts im Ausmaß von € 200 Mio. beschlossen werden, die nach erfolgreichem Abschluss der Restrukturierungsverfahren der KTM-Gruppe durchgeführt werden kann. Zur Zeichnung dieser Sachkapitalerhöhung wird ausschließlich die Hauptaktionärin Pierer Bajaj AG zugelassen. Pierer Bajaj AG beabsichtigt die für das Hochfahren der Produktion bisher zur Verfügung gestellten Darlehen in Höhe von insgesamt € 150 Mio. (wobei die Auszahlung der dritten und bisher letzten Tranche in Höhe von € 50 Mio. am gestrigen Tag erfolgte) als Sacheinlage einzubringen. Ein weiteres in Aussicht gestelltes Darlehen in Höhe von € 50 Mio. soll ebenfalls als Sacheinlage eingebracht werden. Sämtliche der für die Sacheinlage vorgesehenen Darlehen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, sofern die beschriebene Sachkapitalerhöhung nicht zum Ausgabebetrag von € 7,50 je Aktie durchgeführt wird oder der entsprechende Hauptversammlungsbeschluss von einem Aktionär gerichtlich angefochten wird. Die finanziellen Mittel für diese Darlehen wurden der Pierer Bajaj AG vom langjährigen Partner und Aktionär Bajaj Auto zur Verfügung gestellt.
Bei entsprechender Beschlussfassung in der Hauptversammlung und vollständiger Zeichnung der Sach- und Barkapitalerhöhung ist davon auszugehen, dass das Grundkapital der PIERER Mobility AG auf das rund 2,4-fache erhöht wird.
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