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GICS: 25504010 · Sektor: - · Sub-Sektor: -
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SMCP S.A.S.
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FR0013214145
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FÜR INVESTOREN
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Börsenhandel Warrants
In diesem Bereich finden Sie Transaktionshistorien zu Leerverkäufen.
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Meldepflicht für Leerverkäufer besteht beim Aufbau von Positionen ab 0,50%, und bei der Reduzierung bis 0,50%. Sofern bei den Melderegistern offene Positionen >= 0,50% bestehen, sind diese in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Eins Leerverkaufspositionen >= 0,50% sind derzeit als meldepflichtig-relevant registriert
Date Position Holder Position # Action
04.11.2024 BG MASTER FUND ICAV 2,38% 20
Die Übersicht zeigte alle Positionen und deren letzter gemeldeter Status. Bitte beachten Sie, dass beim Abbau von Positionen das Unterschreiten der 0,50% Grenze dazu führt, dass die verbindlichen Meldepflichten nicht mehr angewendet werden müssen. Es darf in der Regel davon ausgegangen werden, dass einem längeren Zeitraum an Inaktivität folgend, die Positionen vollständig abgebaut wurden. Positionen < 0,50% besitzen demnach nur eine bedingte Aussagekraft.
Date Position Holder Position # Action
04.11.2024 BG MASTER FUND ICAV 2,38% 20
01.12.2023 MILLENNIUM INTERNATIONAL MANAGEMENT LP 0,00% 2
01.12.2023 Millenium International Management LP 0,00% 3
08.11.2023 GSA CAPITAL PARTNERS LLP 0,46% 3
07.04.2021 CITADEL ADVISORS LLC 0,45% 8
30.10.2020 CITADEL EUROPE LLP 0,49% 1.093
03.10.2020 VOLEON CAPITAL MANAGEMENT LP 0,49% 4
16.07.2020 BLACKROCK ADVISORS, LLC 0,48% 2
17.03.2020 SYQUANT CAPITAL 0,32% 5
03.03.2020 LINDEN ADVISORS LP 0,45% 18
25.11.2019 BNP PARIBAS SA 0,35% 15
15.11.2019 TT International 0,34% 8
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Informationen zu Product Placements
Die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen werden mit Sorgfalt zusammengetragen und in aufwendigen technischen Prozessschritten aufbereitet und weiterverarbeitet. Eine Qualitätssicherung ist Bestandteil der angewendeten Methoden und Verfahren. Eine Plausibilisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Quelldaten dieses ermöglichen. Vor einer weiterführenden Nutzung, insbesondere im Zuge etwaiger Investmententscheidungen raten wir dazu, mindestens eine zweite unabhängige Quelle zur Validierung hinzuziehen.