Advanced Medical Solutions Group Plc

WHO'M
ai
Digital Profiler. Einfach den AI-Button klicken
CUSIP

G0098X103
SEDOL

0453659
CIK

0000744825

admedsol.com
LEI:
FIGI: BBG000BFGMT6
AMS

Advanced Medical Solutions Group Plc
GICS: - · Sektor: Health Care · Sub-Sektor: Health Care
NAME
Advanced Medical Solutions Group Plc
ISIN
GB0004536594
TICKER
AMS
MIC
AIMX
REUTERS
AMS.L
BLOOMBERG
AMS LN
GIF DE 728x90
FÜR INVESTOREN
FÜR TRADER
Börsenhandel Warrants
In diesem Bereich finden Sie Transaktionshistorien zu Leerverkäufen.
ai
NALIZER
Meldepflicht für Leerverkäufer besteht beim Aufbau von Positionen ab 0,50%, und bei der Reduzierung bis 0,50%. Sofern bei den Melderegistern offene Positionen >= 0,50% bestehen, sind diese in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Eins Leerverkaufspositionen >= 0,50% sind derzeit als meldepflichtig-relevant registriert
Datum Position Holder Position # Action
11.09.2024 GLG Partners LP 1,00% 7
Die Übersicht zeigte alle Positionen und deren letzter gemeldeter Status. Bitte beachten Sie, dass beim Abbau von Positionen das Unterschreiten der 0,50% Grenze dazu führt, dass die verbindlichen Meldepflichten nicht mehr angewendet werden müssen. Es darf in der Regel davon ausgegangen werden, dass einem längeren Zeitraum an Inaktivität folgend, die Positionen vollständig abgebaut wurden. Positionen < 0,50% besitzen demnach nur eine bedingte Aussagekraft.
Datum Position Holder Position # Action
11.09.2024 GLG Partners LP 1,00% 7
04.08.2020 Jupiter Investment Management Limited 0,34% 11
12.09.2019 BennBridge Ltd 0,42% 7
26.02.2019 TT International 0,28% 8
02.11.2016 Janus Henderson Investors UK Limited 0,34% 55
We are different
OPEN FINANCIAL
DATA & KNOWLEDGE HUB
We make the difference
Informationen zu Product Placements
Die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen werden mit Sorgfalt zusammengetragen und in aufwendigen technischen Prozessschritten aufbereitet und weiterverarbeitet. Eine Qualitätssicherung ist Bestandteil der angewendeten Methoden und Verfahren. Eine Plausibilisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Quelldaten dieses ermöglichen. Vor einer weiterführenden Nutzung, insbesondere im Zuge etwaiger Investmententscheidungen raten wir dazu, mindestens eine zweite unabhängige Quelle zur Validierung hinzuziehen.