Spirent Communications Plc

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FIGI: BBG000C35HC3
SPT

Spirent Communications Plc
GICS: 45201020 · Sektor: Telecommunications · Sub-Sektor: Telecommunications
NAME
Spirent Communications Plc
ISIN
GB0004726096
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Börsenhandel Warrants
In diesem Bereich finden Sie Transaktionshistorien zu Leerverkäufen.
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Meldepflicht für Leerverkäufer besteht beim Aufbau von Positionen ab 0,50%, und bei der Reduzierung bis 0,50%. Sofern bei den Melderegistern offene Positionen >= 0,50% bestehen, sind diese in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Eins Leerverkaufspositionen >= 0,50% sind derzeit als meldepflichtig-relevant registriert
Datum Position Holder Position # Action
03.08.2023 JPMorgan Asset Management (UK) Ltd 0,63% 24
Die Übersicht zeigte alle Positionen und deren letzter gemeldeter Status. Bitte beachten Sie, dass beim Abbau von Positionen das Unterschreiten der 0,50% Grenze dazu führt, dass die verbindlichen Meldepflichten nicht mehr angewendet werden müssen. Es darf in der Regel davon ausgegangen werden, dass einem längeren Zeitraum an Inaktivität folgend, die Positionen vollständig abgebaut wurden. Positionen < 0,50% besitzen demnach nur eine bedingte Aussagekraft.
Datum Position Holder Position # Action
03.08.2023 JPMorgan Asset Management (UK) Ltd 0,63% 24
13.01.2020 Marshall Wace LLP 0,49% 2
25.04.2016 Ardevora Asset Management LLP 0,00% 15
29.01.2016 BlackRock Investment Management (UK) Limited 0,47% 4
30.09.2014 GMT Capital Corp 0,35% 16
25.06.2014 Societe Generale International Limited 0,00% 8
25.02.2014 BlackRock Institutional Trust Company, National Association 0,49% 40
16.10.2013 Saemor Capital B.V. 0,49% 6
08.11.2012 GLG Partners LP 0,36% 2
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Die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen werden mit Sorgfalt zusammengetragen und in aufwendigen technischen Prozessschritten aufbereitet und weiterverarbeitet. Eine Qualitätssicherung ist Bestandteil der angewendeten Methoden und Verfahren. Eine Plausibilisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Quelldaten dieses ermöglichen. Vor einer weiterführenden Nutzung, insbesondere im Zuge etwaiger Investmententscheidungen raten wir dazu, mindestens eine zweite unabhängige Quelle zur Validierung hinzuziehen.