Grainger Plc

WHO'M
ai
Digital Profiler. Einfach den AI-Button klicken
CUSIP

48122U204
SEDOL

B04V127
CIK

0001824293

graingerplc.co.uk
LEI:
FIGI: BBG000BDKPY3
GRI

Grainger Plc
GICS: 60201020 · Sektor: Real Estate · Sub-Sektor: Real Estate
NAME
Grainger Plc
ISIN
GB00B04V1276
TICKER
GRI
MIC
XLON
REUTERS
GRI.L
BLOOMBERG
GRI LN
GIF DE 728x90
FÜR INVESTOREN
FÜR TRADER
Börsenhandel Warrants
In diesem Bereich finden Sie Transaktionshistorien zu Leerverkäufen.
ai
NALIZER
Meldepflicht für Leerverkäufer besteht beim Aufbau von Positionen ab 0,50%, und bei der Reduzierung bis 0,50%. Sofern bei den Melderegistern offene Positionen >= 0,50% bestehen, sind diese in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Eins Leerverkaufspositionen >= 0,50% sind derzeit als meldepflichtig-relevant registriert
Date Position Holder Position # Action
22.10.2024 Millennium International Management LP 0,50% 1
Die Übersicht zeigte alle Positionen und deren letzter gemeldeter Status. Bitte beachten Sie, dass beim Abbau von Positionen das Unterschreiten der 0,50% Grenze dazu führt, dass die verbindlichen Meldepflichten nicht mehr angewendet werden müssen. Es darf in der Regel davon ausgegangen werden, dass einem längeren Zeitraum an Inaktivität folgend, die Positionen vollständig abgebaut wurden. Positionen < 0,50% besitzen demnach nur eine bedingte Aussagekraft.
Date Position Holder Position # Action
22.10.2024 Millennium International Management LP 0,50% 1
19.12.2018 QUARTYS LIMITED 0,00% 8
We are different
OPEN FINANCIAL
DATA & KNOWLEDGE HUB
We make the difference
Informationen zu Product Placements
Die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen werden mit Sorgfalt zusammengetragen und in aufwendigen technischen Prozessschritten aufbereitet und weiterverarbeitet. Eine Qualitätssicherung ist Bestandteil der angewendeten Methoden und Verfahren. Eine Plausibilisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Quelldaten dieses ermöglichen. Vor einer weiterführenden Nutzung, insbesondere im Zuge etwaiger Investmententscheidungen raten wir dazu, mindestens eine zweite unabhängige Quelle zur Validierung hinzuziehen.