Paragon Banking Group Plc

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0001019849

paragon-group.co.uk
LEI:
FIGI: BBG000J3QP99
PAG

Paragon Banking Group Plc
GICS: 40201050 · Sektor: Financials · Sub-Sektor: Financial Services
NAME
Paragon Banking Group Plc
ISIN
GB00B2NGPM57
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FÜR INVESTOREN
FÜR TRADER
Börsenhandel Warrants
In diesem Bereich finden Sie Transaktionshistorien zu Leerverkäufen.
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Meldepflicht für Leerverkäufer besteht beim Aufbau von Positionen ab 0,50%, und bei der Reduzierung bis 0,50%. Sofern bei den Melderegistern offene Positionen >= 0,50% bestehen, sind diese in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Drei Leerverkaufspositionen >= 0,50% sind derzeit als meldepflichtig-relevant registriert
Date Position Holder Position # Action
14.05.2024 GLG Partners LP 0,50% 9
28.02.2024 KERSLEY STREET CAPITAL LLP 0,59% 11
19.12.2023 SQUARE CIRCLE IA LP 0,55% 9
Die Übersicht zeigte alle Positionen und deren letzter gemeldeter Status. Bitte beachten Sie, dass beim Abbau von Positionen das Unterschreiten der 0,50% Grenze dazu führt, dass die verbindlichen Meldepflichten nicht mehr angewendet werden müssen. Es darf in der Regel davon ausgegangen werden, dass einem längeren Zeitraum an Inaktivität folgend, die Positionen vollständig abgebaut wurden. Positionen < 0,50% besitzen demnach nur eine bedingte Aussagekraft.
Date Position Holder Position # Action
14.05.2024 GLG Partners LP 0,50% 9
28.02.2024 KERSLEY STREET CAPITAL LLP 0,59% 11
19.12.2023 SQUARE CIRCLE IA LP 0,55% 9
10.01.2023 Marshall Wace LLP 0,13% 11
19.01.2021 BlackRock Institutional Trust Company, National Association 0,49% 2
29.04.2019 BlackRock Investment Management (UK) Limited 0,45% 14
06.07.2017 Abaco Asset Management LLP 0,48% 6
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Informationen zu Product Placements
Die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen werden mit Sorgfalt zusammengetragen und in aufwendigen technischen Prozessschritten aufbereitet und weiterverarbeitet. Eine Qualitätssicherung ist Bestandteil der angewendeten Methoden und Verfahren. Eine Plausibilisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Quelldaten dieses ermöglichen. Vor einer weiterführenden Nutzung, insbesondere im Zuge etwaiger Investmententscheidungen raten wir dazu, mindestens eine zweite unabhängige Quelle zur Validierung hinzuziehen.