Vodafone Group plc

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BH4HKS3
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vodafone.com
LEI:
FIGI: BBG000DT2TH7
VOD

Vodafone Group plc
GICS: 50102010 · Sektor: Telecommunications · Sub-Sektor: Telecommunications
NAME
Vodafone Group plc
ISIN
GB00BH4HKS39
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In diesem Bereich finden Sie Transaktionshistorien zu Leerverkäufen.
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Meldepflicht für Leerverkäufer besteht beim Aufbau von Positionen ab 0,50%, und bei der Reduzierung bis 0,50%. Sofern bei den Melderegistern offene Positionen >= 0,50% bestehen, sind diese in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Eins Leerverkaufspositionen >= 0,50% sind derzeit als meldepflichtig-relevant registriert
Date Position Holder Position # Action
29.04.2024 Canada Pension Plan Investment Board 0,50% 2
Die Übersicht zeigte alle Positionen und deren letzter gemeldeter Status. Bitte beachten Sie, dass beim Abbau von Positionen das Unterschreiten der 0,50% Grenze dazu führt, dass die verbindlichen Meldepflichten nicht mehr angewendet werden müssen. Es darf in der Regel davon ausgegangen werden, dass einem längeren Zeitraum an Inaktivität folgend, die Positionen vollständig abgebaut wurden. Positionen < 0,50% besitzen demnach nur eine bedingte Aussagekraft.
Date Position Holder Position # Action
29.04.2024 Canada Pension Plan Investment Board 0,50% 2
14.03.2022 Sculptor Capital Management Europe Limited 0,00% 17
14.03.2022 Capstone Global Master (Cayman) Limited 0,00% 7
08.02.2022 BNP PARIBAS SA 0,42% 32
08.10.2021 Marshall Wace LLP 0,49% 4
10.03.2021 BG Master Fund PLC 0,35% 46
10.09.2019 Arrowgrass Capital Partners LLP 0,38% 7
18.10.2016 AHL Partners LLP 0,05% 2
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Informationen zu Product Placements
Die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen werden mit Sorgfalt zusammengetragen und in aufwendigen technischen Prozessschritten aufbereitet und weiterverarbeitet. Eine Qualitätssicherung ist Bestandteil der angewendeten Methoden und Verfahren. Eine Plausibilisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Quelldaten dieses ermöglichen. Vor einer weiterführenden Nutzung, insbesondere im Zuge etwaiger Investmententscheidungen raten wir dazu, mindestens eine zweite unabhängige Quelle zur Validierung hinzuziehen.