Spirax Group plc

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CUSIP

G83561129
SEDOL

BWFGQN1
CIK

N/A

www.spiraxgroup.com
LEI:
FIGI: BBG000BF2FG0
SPX

Spirax Group plc
GICS: 20106020 · Sektor: Industrials · Sub-Sektor: Industrial Goods and Services
NAME
Spirax Group plc
ISIN
GB00BWFGQN14
TICKER
SPX
MIC
XLON
REUTERS
SPX.L
BLOOMBERG
SPX LN
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FÜR INVESTOREN
FÜR TRADER
Börsenhandel Warrants
In diesem Bereich finden Sie Transaktionshistorien zu Leerverkäufen.
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Meldepflicht für Leerverkäufer besteht beim Aufbau von Positionen ab 0,50%, und bei der Reduzierung bis 0,50%. Sofern bei den Melderegistern offene Positionen >= 0,50% bestehen, sind diese in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Drei Leerverkaufspositionen >= 0,50% sind derzeit als meldepflichtig-relevant registriert
Date Position Holder Position # Action
13.05.2024 AQR Capital Management, LLC 0,59% 14
14.02.2024 Qube Research & Technologies Limited 0,51% 1
13.09.2023 GLG Partners LP 0,51% 20
Die Übersicht zeigte alle Positionen und deren letzter gemeldeter Status. Bitte beachten Sie, dass beim Abbau von Positionen das Unterschreiten der 0,50% Grenze dazu führt, dass die verbindlichen Meldepflichten nicht mehr angewendet werden müssen. Es darf in der Regel davon ausgegangen werden, dass einem längeren Zeitraum an Inaktivität folgend, die Positionen vollständig abgebaut wurden. Positionen < 0,50% besitzen demnach nur eine bedingte Aussagekraft.
Date Position Holder Position # Action
13.05.2024 AQR Capital Management, LLC 0,59% 14
14.02.2024 Qube Research & Technologies Limited 0,51% 1
13.09.2023 GLG Partners LP 0,51% 20
11.06.2020 Millennium Capital Partners LLP 0,49% 5
21.02.2020 Marshall Wace LLP 0,49% 2
21.01.2020 Echo Street Capital Management LLC 0,47% 2
09.08.2019 Millennium International Management LP 0,47% 8
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Die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen werden mit Sorgfalt zusammengetragen und in aufwendigen technischen Prozessschritten aufbereitet und weiterverarbeitet. Eine Qualitätssicherung ist Bestandteil der angewendeten Methoden und Verfahren. Eine Plausibilisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Quelldaten dieses ermöglichen. Vor einer weiterführenden Nutzung, insbesondere im Zuge etwaiger Investmententscheidungen raten wir dazu, mindestens eine zweite unabhängige Quelle zur Validierung hinzuziehen.