Volvo Car AB

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LEI:
FIGI: BBG0133Q3QD6
VOLCAR B

Volvo Car AB
GICS: 25102010 · Sektor: Consumer Discretionary · Sub-Sektor: Automobiles and Parts
NAME
Volvo Car AB
ISIN
SE0016844831
TICKER
VOLCAR B
MIC
XSTO
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VOLCARB.ST
BLOOMBERG
VOLCARB SS
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FÜR INVESTOREN
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Börsenhandel Warrants
In diesem Bereich finden Sie Transaktionshistorien zu Leerverkäufen.
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Meldepflicht für Leerverkäufer besteht beim Aufbau von Positionen ab 0,50%, und bei der Reduzierung bis 0,50%. Sofern bei den Melderegistern offene Positionen >= 0,50% bestehen, sind diese in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Fünf Leerverkaufspositionen >= 0,50% sind derzeit als meldepflichtig-relevant registriert
Date Position Holder Position # Action
03.04.2024 Marshall Wace LLP 0,80% 4
26.03.2024 Qube Research & Technologies Limited 0,51% 1
21.03.2024 BlackRock Investment Management (UK) Limited 0,80% 5
01.12.2023 Yiheng Capital Management LP 0,51% 1
16.06.2023 FIFTHDELTA Ltd 0,50% 17
Die Übersicht zeigte alle Positionen und deren letzter gemeldeter Status. Bitte beachten Sie, dass beim Abbau von Positionen das Unterschreiten der 0,50% Grenze dazu führt, dass die verbindlichen Meldepflichten nicht mehr angewendet werden müssen. Es darf in der Regel davon ausgegangen werden, dass einem längeren Zeitraum an Inaktivität folgend, die Positionen vollständig abgebaut wurden. Positionen < 0,50% besitzen demnach nur eine bedingte Aussagekraft.
Date Position Holder Position # Action
03.04.2024 Marshall Wace LLP 0,80% 4
26.03.2024 Qube Research & Technologies Limited 0,51% 1
21.03.2024 BlackRock Investment Management (UK) Limited 0,80% 5
01.12.2023 Yiheng Capital Management LP 0,51% 1
16.06.2023 FIFTHDELTA Ltd 0,50% 17
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Die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen werden mit Sorgfalt zusammengetragen und in aufwendigen technischen Prozessschritten aufbereitet und weiterverarbeitet. Eine Qualitätssicherung ist Bestandteil der angewendeten Methoden und Verfahren. Eine Plausibilisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Quelldaten dieses ermöglichen. Vor einer weiterführenden Nutzung, insbesondere im Zuge etwaiger Investmententscheidungen raten wir dazu, mindestens eine zweite unabhängige Quelle zur Validierung hinzuziehen.